Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Höpinger Straße“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/468 als Anlage III beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen ist, beschlossen.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig

 

Ratsmitglied Lembeck nimmt nicht an der Abstimmung teil.


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/468 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: