Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Höpinger
Straße“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr.
IX/468 als Anlage III beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen ist, beschlossen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ratsmitglied Lembeck nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/468 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: