Fachbereichsleiter Isfort teilte dem Rat mit, dass gemäß § 95 Gemeindeordnung NW (GO) der Eröffnungsbilanz auch ein Lagebericht beigefügt werden müsse, in dem eine Auflistung der Ratsmitglieder mit bestimmten Pflichtangaben aufzuführen sei. Hierbei handele es sich weitgehend um dieselben Angaben, die jedes Ratsmitglied im Rahmen der Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes bereits zur öffentlichen Einsichtnahme abgegeben habe. Die genaue Auflistung der Angabenfelder ist der Niederschrift als Anlage III beigefügt. Es wäre für die Erstellung des Lageberichts daher zweckmäßig, auf die der Verwaltung vorliegenden Angaben der Ratsmitglieder zurückzugreifen, statt eine eigene Abfrage der Daten vorzunehmen. Die Daten seien zudem aktuell, da Änderungen unverzüglich hätten mitgeteilt werden müssen.

 

Die Ratsmitglieder erklärten sich mit der Verwendung der Daten einverstanden.

 

Bürgermeister Niehues erinnerte daran, dass die Angaben immer aktuell zu sein hätten und bat deshalb darum, ggf. stattgefundene Änderungen bis zum Ende der Sommerferien nachzureichen.