Die in der Sitzungsvorlage IX/478 unter Ziffer II. aufgeführten
konzeptionellen Maßnahmen in der Prioritätenliste mit einem geschätzten
Gesamtvolumen in Höhe von 1,14 Mio. Euro sollen im Planungszeitraum 2017 bis
2020 umgesetzt werden.
Inwieweit hierfür Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“, aus der
Schulpauschale oder anderen Förderprogrammen verwendet werden, wird im Einzelfall
durch die Verwaltung entschieden.
Eine Verschiebung von Maßnahmen im Planungszeitraum kann in begründeten
Fällen möglich sein.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil
verweist auf die Sitzungsvorlage IX/478 und den vorliegenden Antrag der
WIR-Fraktion und gibt Erläuterungen.
Ratsmitglied Lembeck führt aus, dass der Antrag
der WIR-Fraktion keinen Beschlussvorschlag enthalte. Er möchte wissen, ob die
Sanierung der Toilettenanlagen an den Grundschulen im Gemeindegebiet in der
Prioritätenliste an den Anfang gestellt werden solle.
Ratsmitglied Mensing führt aus, dass es der
WIR-Fraktion sehr wichtig sei, die Toilettenanlagen trotz vorgenommener
Renovierung umgehend zu sanieren. Die erforderlichen Mittel sollen mit einer
Förderung aus dem Projekt „Gute Schule 2020“ umgesetzt werden.
Ratsmitglied Steindorf führt aus, dass die
Prioritätenliste umfangreich im Fachausschuss beraten worden sei und dort durch
das Ratsmitglied Neumann kein Antrag auf Änderung der Prioritätenliste gestellt
worden sei. Er ergänzt, dass eine Sanierung aus verschiedenen Förderungen
umgesetzt werden könne. Auch er sieht eine Dringlichkeit in der Sanierung der
Toilettenanlagen. Jedoch solle durch die Verwaltung über die Finanzierung der
Toilettenanlagen selber entschieden werden. Er halte es nicht für zwingend erforderlich,
die Sanierung der Toilettenanlage an den Anfang der Prioritätenliste zu setzen.
Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass aus der
Änderungsliste die Mittel aus dem Projekt „Gute Schule 2020“ noch nicht
veranschlagt seien. Er führt aus, dass die Sanierung der Toilettenanlage ein
Aufwand und keine investive Maßnahme sei und die Sanierung vordringlich
behandelt werde.
Anschließend fasst der
Rat folgenden Beschluss: