Beschluss: ungeändert beschlossen

Die in der Sitzungsvorlage IX/478 unter Ziffer II. aufgeführten konzeptionellen Maßnahmen in der Prioritätenliste mit einem geschätzten Gesamtvolumen in Höhe von 1,14 Mio. Euro sollen im Planungszeitraum 2017 bis 2020 umgesetzt werden.

 

Inwieweit hierfür Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“, aus der Schulpauschale oder anderen Förderprogrammen verwendet werden, wird im Einzelfall durch die Verwaltung entschieden.

 

Eine Verschiebung von Maßnahmen im Planungszeitraum kann in begründeten Fällen möglich sein.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/478 und den vorliegenden Antrag der WIR-Fraktion und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Lembeck führt aus, dass der Antrag der WIR-Fraktion keinen Beschlussvorschlag enthalte. Er möchte wissen, ob die Sanierung der Toilettenanlagen an den Grundschulen im Gemeindegebiet in der Prioritätenliste an den Anfang gestellt werden solle.

 

Ratsmitglied Mensing führt aus, dass es der WIR-Fraktion sehr wichtig sei, die Toilettenanlagen trotz vorgenommener Renovierung umgehend zu sanieren. Die erforderlichen Mittel sollen mit einer Förderung aus dem Projekt „Gute Schule 2020“ umgesetzt werden.

 

Ratsmitglied Steindorf führt aus, dass die Prioritätenliste umfangreich im Fachausschuss beraten worden sei und dort durch das Ratsmitglied Neumann kein Antrag auf Änderung der Prioritätenliste gestellt worden sei. Er ergänzt, dass eine Sanierung aus verschiedenen Förderungen umgesetzt werden könne. Auch er sieht eine Dringlichkeit in der Sanierung der Toilettenanlagen. Jedoch solle durch die Verwaltung über die Finanzierung der Toilettenanlagen selber entschieden werden. Er halte es nicht für zwingend erforderlich, die Sanierung der Toilettenanlage an den Anfang der Prioritätenliste zu setzen.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass aus der Änderungsliste die Mittel aus dem Projekt „Gute Schule 2020“ noch nicht veranschlagt seien. Er führt aus, dass die Sanierung der Toilettenanlage ein Aufwand und keine investive Maßnahme sei und die Sanierung vordringlich behandelt werde.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: