Ratsmitglied Söller erkundigte sich, ob die Gemeinde die Beförderungskosten für auswärtige Schüler, wie z.B. aus Billerbeck – zu tragen habe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass in der Regel der Schulträger der aufnehmenden Schule die Fahrtkosten zu übernehmen habe. Vor dem Hintergrund der freien Schulwahl würden diese Kosten aber nur in Höhe der Kosten zur nächstgelegenen in Frage kommenden Schule getragen. Da Billerbeck die nächstgelegene Hauptschule habe, brauche die Gemeinde Rosendahl keine Fahrtkosten für Schüler aus Billerbeck übernehmen. Seitens der Gemeinde seien allerdings die Lehrmittelkosten voll zu übernehmen.