Ratsmitglied Schulze Baek fragte nach, ob die Gemeinde für die Beförderung der Grundschüler, die aufgrund des Angebotes der Offenen Ganztagsgrundschule den regulären Bus nicht benutzen könnten, zuständig sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Gemeinde hierzu nicht verpflichtet sei, sondern vielmehr die Eltern zuständig seien. Die Gemeinde sei aufgrund der Finanzsituation nicht in der Lage, für die Beförderung zusätzliche Kosten zu übernehmen, auch wenn dies sicherlich wünschenswert wäre.