Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/488 als Anlage I beigefügte 4. Änderungssatzung der Satzung über die
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren, Kleineinleiter-gebühren
und Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der
Gemeinde Rosendahl wird beschlossen.
Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist
auf die Sitzungsvorlage IX/488 und gibt Erläuterungen.
Ausschussmitglied Fedder geht auf den
Artikel 3 der Änderungssatzung (Berechnung des Außenanschlusses) ein. Er führt
aus, dass für die Bewässerung des Gartens bislang keine Veranlagung erfolgt
sei, da es seiner Meinung nach eine Zuführung von Abwasser in die Kanalisation
nicht gebe. Er ergänzt, dass der Begriff der Gartennutzung aus dem Passus
herausgenommen werden solle. Zu Artikel 4 möchte Ausschussmitglied Fedder
wissen, ob Kartenmaterial vorgelegen habe.
Produktverantwortliche Berger führt aus,
dass früher Wagenwäsche und andere wasserverbrauchende Ereignisse kostenfrei
gewesen seien. Durch gesetzliche Änderungen sei u.a. eine Wagenwäsche zuhause
nicht mehr erlaubt. Es müsse eine zusätzliche Nutzung des Eigenwassers
berechnet werden, da hierbei Abwässer entstehen können, welche nicht
versickern, so Frau Berger. Sie ergänzt, dass nur ein statistischer Wert (4m³
pro Person/Monat) und kein tatsächlicher Verbrauchswert zur Berechnung
herangezogen werde. Um eine Rechtssicherheit zur Berechnung und Veranschlagung
der Wasserverbräuche aus der Eigennutzung herbeiführen zu können, solle die
Satzungsänderung vorgenommen werden. Eine redaktionelle Änderung der Satzung
(Streichung des Begriff: Gartennutzung) könne vorgenommen werden, so
Produktverantwortliche Berger. Zur Information gibt Frau Berger bekannt, dass
der statistische Grundwert zwischen 40,8 und 51,6 m³ pro Person/Jahr und in
Rosendahl der Wert bei rd. 41 m³ Person/Jahr liege. Bei der Ausarbeitung habe
Kartenmaterial der Landesvermessungbehörde vorgelegen. Sie ergänzt, dass
kreisweit eine einheitliche Regelung zu versiegelten Flächen vorgenommen werde.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: