Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/488 als Anlage I beigefügte 4. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren, Kleineinleiter-gebühren und Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen.

 

Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/488 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Fedder geht auf den Artikel 3 der Änderungssatzung (Berechnung des Außenanschlusses) ein. Er führt aus, dass für die Bewässerung des Gartens bislang keine Veranlagung erfolgt sei, da es seiner Meinung nach eine Zuführung von Abwasser in die Kanalisation nicht gebe. Er ergänzt, dass der Begriff der Gartennutzung aus dem Passus herausgenommen werden solle. Zu Artikel 4 möchte Ausschussmitglied Fedder wissen, ob Kartenmaterial vorgelegen habe.

 

Produktverantwortliche Berger führt aus, dass früher Wagenwäsche und andere wasserverbrauchende Ereignisse kostenfrei gewesen seien. Durch gesetzliche Änderungen sei u.a. eine Wagenwäsche zuhause nicht mehr erlaubt. Es müsse eine zusätzliche Nutzung des Eigenwassers berechnet werden, da hierbei Abwässer entstehen können, welche nicht versickern, so Frau Berger. Sie ergänzt, dass nur ein statistischer Wert (4m³ pro Person/Monat) und kein tatsächlicher Verbrauchswert zur Berechnung herangezogen werde. Um eine Rechtssicherheit zur Berechnung und Veranschlagung der Wasserverbräuche aus der Eigennutzung herbeiführen zu können, solle die Satzungsänderung vorgenommen werden. Eine redaktionelle Änderung der Satzung (Streichung des Begriff: Gartennutzung) könne vorgenommen werden, so Produktverantwortliche Berger. Zur Information gibt Frau Berger bekannt, dass der statistische Grundwert zwischen 40,8 und 51,6 m³ pro Person/Jahr und in Rosendahl der Wert bei rd. 41 m³ Person/Jahr liege. Bei der Ausarbeitung habe Kartenmaterial der Landesvermessungbehörde vorgelegen. Sie ergänzt, dass kreisweit eine einheitliche Regelung zu versiegelten Flächen vorgenommen werde.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: