Die der Sitzungsvorlage IX/489 als Anlage
I beigefügte 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen.
Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist
auf die Sitzungsvorlage IX/489 und gibt Erläuterungen.
Ausschussmitglied Fedder möchte wissen, ob
Photovoltaikmodule auch entsorgbar seien und wie hoch die Kosten der Entsorgung
seien.
Produktverantwortliche Berger führt aus,
dass die Sammelgruppe 6 u.a. zur Entsorgung von Photovoltaiktechnik angeboten
werden müsse. Sie ergänzt, dass augenblicklich zu den Kosten keine Angabe
gemacht werden könne. Eine Antwort könne über die Niederschrift erfolgen, da
erst eine Nachfrage bei den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH (WBC)
erfolgen müsse.
Antwort: Nach Rücksprache mit der
WBC, Herrn Bücker, stellt sich die Situation bezüglich der Sammelgruppe 6 wie
folgt dar:
Nach dem neuen Gesetz
über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung
von Elektro- und Elektronikgeräten – ElektroG- müssen die Kommunen eine
Annahmestelle für Photovoltaikanlagen bereithalten.
Damit nicht jeder
Wertstoffhof eigens eine Sammelmulde aufstellen muss, hat man sich mit der Fa.
Remondis geeinigt, dass für alle Kommunen kreisweit eine Übergabestelle auf dem Gelände in Höven zur Verfügung gestellt
wird.
Die entstehenden Kosten
für die Annahme am Wertstoffhof werden über die Kreisgebühren mit allen
Kreiskommunen abgerechnet.
Die Entsorgung
(einschließlich der Kosten) erfolgt über die EAR. Erlöse entstehen nicht.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend
fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: