Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage IX/489 als Anlage I beigefügte 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen.

 

Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/489 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Fedder möchte wissen, ob Photovoltaikmodule auch entsorgbar seien und wie hoch die Kosten der Entsorgung seien.

 

Produktverantwortliche Berger führt aus, dass die Sammelgruppe 6 u.a. zur Entsorgung von Photovoltaiktechnik angeboten werden müsse. Sie ergänzt, dass augenblicklich zu den Kosten keine Angabe gemacht werden könne. Eine Antwort könne über die Niederschrift erfolgen, da erst eine Nachfrage bei den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH (WBC) erfolgen müsse.

 

Antwort:           Nach Rücksprache mit der WBC, Herrn Bücker, stellt sich die Situation bezüglich der Sammelgruppe 6 wie folgt dar:

 

Nach dem neuen Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten – ElektroG- müssen die Kommunen eine Annahmestelle für Photovoltaikanlagen bereithalten.

 

Damit nicht jeder Wertstoffhof eigens eine Sammelmulde aufstellen muss, hat man sich mit der Fa. Remondis geeinigt, dass für alle Kommunen kreisweit eine Übergabestelle auf dem Gelände in Höven zur Verfügung gestellt wird.

 

Die entstehenden Kosten für die Annahme am Wertstoffhof werden über die Kreisgebühren mit allen Kreiskommunen abgerechnet.

 

Die Entsorgung (einschließlich der Kosten) erfolgt über die EAR. Erlöse entstehen nicht.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: