Sitzung: 02.03.2017 Rat
Ratsmitglied
Branse möchte wissen, wozu und ggf. ob sich der Vorhabenträger verpflichtet
habe, die Gutachten zu bezahlen, der Gemeinde den zusätzlichen Aufwand zu
erstatten oder die Kosten für das Vorhaben zu tragen. Auch möchte er wissen, ob
der Vorhabenträger sich verpflichtet habe, den jetzigen Standort (ehemals
Geflügelhof Wolbeck) aufzugeben und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Weiter
möchte er wissen, wie der Vorhabenträger hierzu verpflichtet worden sei und
wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Auch möchte Ratsmitglied Branse wissen,
ob diese Verpflichtung in eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung aufgenommen
worden sei oder ob ein weiterer Vertrag oder eine Verpflichtungserklärung des
Vorhabenträgers vorliege.
Des
Weiteren möchte er wissen, ob diese Verpflichtung mündlich überliefert,
schriftlich fixiert oder frei erfunden sei.
Fachbereichsleiterin Brodkorb führt
aus, dass es bisher keine unterzeichnete vertragliche Regelung mit dem
Vorhabenträger gebe. Sie ergänzt, dass
der Vorhabenträger die bisher
erforderlichen Gutachten in Auftrag gegeben habe und die Auftragnehmer,
soweit bekannt, auch durch ihn bezahlt worden seien.
Fachbereichsleiterin Brodkorb
führt aus, dass eine vertragliche Regelung augenblicklich noch nicht
notwendig sei, da der Durchführungsvertrag vor dem Satzungsbeschluss zu
schließen sei. Sie ergänzt, dass der Durchführungsvertrag zum Zeitpunkt des
Beschlusses über den Bebauungsplan abgeschlossen sein müsse, da er
Voraussetzung für den Bebauungsplan sei und ggf. für die Beurteilung der
Abwägung (Ausgleichsmaßnahmen, Erschließung) relevant sei. Daher könne der
Vertrag auch nicht zu Beginn des Verfahrens geschlossen werden, so Frau
Brodkorb.
Sie ergänzt, dass der Inhalt des Durchführungsvertrages folgender sein
könne:
- Tragung von Planungs- und
Erschließungskosten, Gutachterkosten sowie Folgekosten,
- Ausgleichsmaßnahmen,
- Erschließungsmaßnahmen,
- Durchführung der Baumaßnahme.
Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass am 25.10.2016 dem
Vorhabenträger ein Entwurf des Durchführungsvertrages zugesandt worden sei. In
diesem solle geregelt werden, dass der Vorhabenträger die Kosten des Verfahrens
und der Gutachten übernimmt (nicht verwaltungsinterne Kosten) und die
Geflügelhaltung im Ortskern von Osterwick aufgebe. Gleichzeitig sei der
Bauzeitenplan als Teil des Vertrages vorgesehen gewesen.
Dieser Vertrag sei am 24.02.2017 in korrigierter Fassung vom
Vorhabenträger über seinen Rechtsbeistand wieder vorgelegt worden. Die
Korrektur betreffe vorstehende wesentliche Punkte des Vertrages und sei daher
nochmals zu prüfen und mit dem Vorhabenträger abzustimmen, so
Fachbereichsleiterin Brodkorb.