Die Gemeinde Rosendahl beschließt
für Rosendahl
- Restmüllsammlung
und –transport
a)
Sammlung
des Restmülls für Rosendahl wie bisher im zweiwöchentlichen Rhythmus.
b)
Transport
des Restmülls zu der vorgegebenen Anlieferstelle des Kreises Coesfeld wie
bisher.
c)
Behältergestellung
in den Größen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l und 1.100 l (Mietkauf) sowie
Gestellung von Abfallsäcken mit einem Volumen von 80 l.
d) Behälterbestandspflege und
Behälteränderungsdienst wie bisher.
- Bioabfallsammlung
und –transport
a) Sammlung des Bioabfalls ganzjährig im
zweiwöchentlichen Rhythmus in Rosendahl.
b) Transport des Bioabfalls zu der vorgegebenen
Anlieferstelle des Kreises Coesfeld wie
bisher.
c) Behältergestellung in Rosendahl in den
Größen von 80 l, 120 l und 240 l (Mietkauf).
d) Behälterbestandspflege und
Behälteränderungsdienst wie bisher.
- Sammlung
und Transport von PPK
a) Sammlung des PPK-Abfalls, für Rosendahl wie
bisher im vierwöchentlichen Rhythmus, zusätzlich Großbehälter z. T. auch im
ein- bzw. zweiwöchent-lichen Abfuhrrhythmus
b) Transport des Altpapiers zu einer
Umschlaganlage des Bieters und Umschlag des „kommunalen“ Altpapiers zur
Verwertung durch die WBC wie bisher
c) Behältergestellung in den Größen 120 l, 240
l und 1.100 l (Mietkauf)
d) Behälterbestandspflege und
Behälteränderungsdienst wie bisher
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schulze Bark verweist
auf die Sitzungsvorlage IX/490 und gibt Erläuterungen.
Auschussmitglied Fedder führt aus, dass ihm
die Eigentumsverhältnisse über die Behälter nicht klar seien. Er möchte wissen,
wann die Behälter in das Eigentum der Gemeinde Rosendahl übergehen. Auch möchte
er wissen, warum ein Gefäß für Biomüll mit einem Fassungsvolumen von 80 l. nicht
gewünscht bzw. nicht berücksichtigt sei. Die Berücksichtigung dieser Gefäßgröße
sei auch im Sinne der Müllvermeidung sinnvoll, so Fedder.
Produktverantwortliche führt aus, dass die
Eigentumsverhältnisse im n.ö.T. dieser Sitzung behandelt werden. Sie ergänzt,
dass Biomüll benötigt werde und deshalb eine 80 l. Biomülltonne nicht angeboten
werden solle. Mit den vorhandenen 120 und 240 l. Biomüllgefäßen habe es bisher
keine Komplikationen gegeben.
Ausschussmitglied Hemker führt aus, dass
Rasenschnitt am Wertstoffhof Coesfeld gebührenpflichtig sei, während
Vertikutiertes kostenlos abgegeben werden könne.
Produktverantwortliche Berger gibt bekannt,
dass der Wertstoffhof Coesfeld über die Gebühren für die Restmülltonne
finanziert werde. Sie ergänzt, dass wenn viele Bürger ihren Rasenschnitt
permanent zum Wertstoffhof Coesfeld brächten,
auf den Einsatz der Biotonne wie bei einer Eigenkompostierung verzichtet
werde. Aus diesem Grunde sei die Abgabe von Rasenschnitt am Wertstoffhof
Coesfeld gebührenpflichtig.
Ausschussmitglied Schubert führt aus, dass
eine Meinungsbildabfrage über die Einführung eines 80 l. Biomüllgefäßes im
Ausschuss erfolgen könne.
Produktverantwortliche Berger führt aus,
dass es bisher keine Disskussion zur Einführung eines 80 l. Biomüllgefäß gebe.
Ausschussmitglied Rahsing vertritt die
Meinung, dass ein 80 l. Biomüllgefäß ein Anreiz zur Müllvermeidung sein könne,
er sich aber nicht vorstellen könne, dass dadurch eine Einsparung beim Biomüll
möglich sei.
Ausschussmitglied Fedder vertritt die
Ansicht, dass mit einem 80 l. Biomüllgefäß ausgekommen werden könne, auch im
Hinblick auf den demographischen Wandel.
Ausschussvorsitzender Schulze Baek führt
aus, dass über die Einführung eines 80 l. Biomüllgefass in der Sitzung des
Rates entschieden werden könne.
Ausschussmitglied Hemker führt aus, dass
eine Diskussion über die Gefäßverkleinerung für den Restmüll und DSD aufgrund
des demographischen Wandels und der vorhandenen Familienstrukturen erfolgen
könne.
Produktverantwortliche Berger führt aus,
dass als erste Maßnahme eine Anpassung der Abfuhrzeiträume vorgenommen werden
könne. Dies werde aber nicht favorisiert, so Frau Berger, da es in der
Vergangeheit Probleme mit der Abfuhr von Biomüll gegeben habe.
Ausschussmitglied Fedder stellt für die
WIR-Fraktion folgenden Antrag:
Die WIR-Fraktion beantragt die Einführung
eines 80 l. Biomüllgefäßes.
Ausschussvorsitzender Schulze Baek lässt
über den Antrag abstimmen.
Abstimmungergebnis: 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
Antrag
angenommen.
Anmerkung der Produktverantwortlichen
Berger:
Eine Rückfrage bei den kreisangehörigen
Kommunen hat ergeben, dass zur Zeit kein 80 l. Biomüllgefäß vorhanden oder
geplant sei.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: