Der der Ergänzungsvorlage IX/500/1 als Anlage I beigefügte, geänderte Planentwurf, bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen und Begründungen mit Umweltbericht einschließlich Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, bereits vorliegende Gutachten sowie die ergänzende Stellungnahme zur Immissionsprognose vom 14.02.2017 werden gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich ausgelegt. Die Frist der Auslegung beträgt einen Monat und Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

 


Abstimmungsergebnis:                                   8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/500 und gibt Erläuterungen. Er begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Lang vom Planungsbüro WoltersPartner sowie den Vorhabenträger, Herrn Melchior Sengenhorst, und seinen Rechtsbeistand, Herrn Herrmann Loriz.

 

Herr Lang gibt Erklärungen zu dem Vorhaben anhand des Bebauungsplanentwurfes. Er führt aus, dass die Baugrenzen im modifizierten Planentwurf bis an den Rand des Grundstücks erweitert werden sollen. Er ergänzt, dass die Löschwasserversorgung sichergestellt sei. Außerdem, so Herr Lang, sei der Landesentwicklungsplan mit einer deutlich engeren Auslegung am 08.02.2017 rechtskräftig geworden.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, warum sich mit einer Bebauungsplanänderung beschäftigt werden solle, wenn das endgültige Vorhaben noch gar nicht feststehe.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass das weitere Vorgehen für die Planänderung in der Sitzung erarbeitet werden solle. Er erläutert die rechtlichen Möglichkeiten, diese Änderung rechtskräftig werden zu lassen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass der Antrag für ein Zielabweichungsverfahren an die Staatskanzlei in Düsseldorf gerichtet werden müsse und fraglich sei, wie die Entscheidung zu der Planung als Abweichung von der Landesplanung getroffen werde.

 

Rechtsanwalt Loriz führt aus, dass eine Bebauungsplanänderung keiner Genehmigung durch die Bezirksregierung bedürfe. Er ergänzt, dass im Zielabweichungsverfahren die Bezirksregierung Münster und nicht die Gemeindeverwaltung der Antragssteller sei. Er führt aus, dass die Entscheidung der Bezirksregierung Münster abgewartet werden solle. Rechtsanwalt Loriz führt aus, dass der Abstand zum Siedlungsbereich ca. 100 Meter betrage und dies regionalplanerisch nicht weiter zu beachten sei. Auch sei die Änderung landesplanerisch nicht relevant.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck möchte wissen, warum die Bezirksregierung Münster involviert werden solle.

 

Rechtsanwalt Loriz führt aus, dass die Bezirksregierung Münster als Träger der öffentlichen Belange seiner Ansicht nach nicht mehr involviert werden solle.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass aus ihrer Sicht rechtlich nur eine Weiterverfolgung der Bebauungsplanänderung möglich sei, wenn parallel ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werde. Sie ergänzt, dass es zurzeit noch keine Übergangsvorschriften für den neu in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan NRW gebe. Eine auch mögliche Regionalplanänderung müsse durch den Rat der Gemeinde Rosendahl beschlossen werden. Sie sei aus Sicht der Verwaltung aber keine Option, da man hier an anderer Stelle des Gemeindegebietes ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) Flächen aufgeben müsse.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass seiner Meinung nach die Entfernung zwischen der vorhandenen Bebauung und dem Vorhaben zu gering sei. Er sehe darin eine Gefährdung der Anwohner. Er führt aus, dass nur über die ursprüngliche Planung beraten werden solle, da die Beratung über das Vorhaben vor Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans begonnen worden sei.

 

Rechtsanwalt Loriz führt aus, dass das geltende Baurecht nicht vorsehe, dass eine Maßnahme mit nachträglich veränderten Rahmenbedingungen komplett neu behandelt werde und deshalb nur die nachträglichen Änderungen Gegenstand weiterer Beratungen sein sollten. Er ergänzt, dass er weiterhin keine Gesundheitsgefährdung der Anlieger sehe, da die Größenordnung der Immissionen nur minimal und nicht weiter von Bedeutung sei.

 

Ausschussmitglied Espelkott führt aus, dass das Vorhaben auf einem guten Weg gewesen sei und nur durch die Änderungen des Vorhabenträgers nun eine andere zeitliche Schiene gegeben sei. Er vertrete die Meinung, dass für das Vorhaben ein Zielabweichungsverfahren gewählt werden solle.

 

Ausschussmitglied Weber vertritt die Meinung, dass das Vorhaben so behandelt werden solle, wie es vom Vorhabenträger gewünscht werde.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck führt aus, dass rechtliche Sicherheit gegeben sein müsse, ein Ausspielen zwischen den Behörden vermieden werden solle, um Unmut bei der Bezirksregierung Münster zu vermeiden.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass mit der Bezirksregierung Münster das Gespräch über die Maßnahme gesucht und hierdurch Wege in der weiteren Vorgehensweise aufgezeigt worden seien. Er ergänzt, dass die Bezirksregierung Münster über den neuen Vorhabenstand informiert werde und weiterhin eine Offenheit zwischen den Behörden vorherrschen solle.

 

Ausschussmitglied Espelkott bekräftigt, dass mit Behörden ein offener und ehrlicher Umgang erfolgen solle.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt möchte wissen, welches Datum die vom Bauherrn beauftragte Aktualisierung des Bebauungsplans habe.

 

Herr Lang führt aus, dass der aktualisierte Bebauungsplan vom 14. Februar 2017 sei.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt vertritt die Meinung, dass man sich aufgrund des Inkrafttretens des Landesentwicklungsplanes am 08. Februar 2017  mit der neuen Planung der Maßnahme nicht beschäftigen  solle.

 

Herr Sengenhorst führt aus, dass er vor ca. 1,5 Jahren von einem in den Niederlanden gebauten Rundstall für die Unterbringung der Legehennen gehört und bei ihm in Anschluss daran die Erkenntnis gereift sei, dass dieser Stall sowohl für Mensch und Tier wie auch für die Umwelt besser sei als die herkömmlichen Haltungsmöglichkeiten. Er wolle trotz der knappen Zeitschiene eine Änderung der Haltungsmöglichkeiten vornehmen. Daraufhin wurde die Vorhaben- und die Bebauungsplanung geändert. Nunmehr möchte er auch für die Zukunft mehr Flexibilität in die Umsetzung seines Vorhabens bekommen. Bezüglich der Veränderung der Baugrenzen vertrete Herr Sengenhorst daher die Meinung, dass er nicht bei jeder baulichen Veränderung wieder Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchte. Sein Wunsch sei es, als ersten Ansprechpartner den Kreis Coesfeld für die Maßnahme zu haben. Dies sei nach seiner Meinung aufgrund der schnellen Veränderung in der Landwirtschaft sowie in rechtlichen Rahmenbedingungen vorteilhaft. Er sehe die Gefahr, dass durch die Gemeindeverwaltung zukünftig seine Anliegen rein zeitlich nicht schnell genug bearbeitet werden könnten und ihm daraus Nachteile entstehen könnten.

 

Ausschussmitglied Espelkott führt aus, dass von Seiten der Politik der Gemeinde Rosendahl eine Unterstützung des Vorhabens gegeben sei. Seiner Meinung nach sei eine Bebauungsplanänderung der einfachste Weg zur Umsetzung der Planung. Er sehe bei zukünftigen Baumaßnahmen keine Beeinträchtigung gegeben.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt vertritt die Meinung, dass nur der ursprüngliche Bebauungsplan maßgeblich sei, da die Änderungen erst nach Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans erfolgt seien und hierdurch die Gemeindeverwaltung und Politik in dem Vorhaben außen vor gelassen werden sollen.

 

Rechtsanwalt Loriz führt aus, dass niemand die Gemeindeverwaltung und die Politik bei dem Vorhaben außen vor lassen wolle. Er bittet darum, dass die geringfügigen Änderungen bezüglich der Baugrenzen mitgetragen werden. Er vertrete die Meinung, dass das Bauleitplanverfahren wie bisher weiter verfolgt werden solle und die Bezirksregierung nicht weiter beteiligt werden bräuchte. Er sehe die Gefahr, dass durch die Beteiligung der Bezirksregierung durch die Gemeindeverwaltung eine Zustimmung zu der Planung verwehrt werde und der Kreis Coesfeld dadurch die komplette Anlage in Frage stellen oder verbieten könne.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass die Baugrenzen gerändert werden sollen. Er vertrete die Meinung, dass aufgrund des Inkrafttretens des Landesentwicklungsplanes kein neues Verfahren gewählt werden solle.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass die Baugrenzen wohl kein Problem seien und diese Änderungen durch Auslegung vorgenommen werden könnten. Es seien alle Behörden, auch die Bezirksregierung Münster, erneut zu beteiligen. Sie ergänzt, dass ein Satzungsbeschluss mit Recht und Gesetz konform sein müsse. Sie erläutert, dass ihrer Meinung nach ein Satzungsbeschluss ohne ein Zielabweichungsverfahren nicht dem geltenden Recht entspreche. Sie ergänzt, dass das wesentliche Ziel der Landesplanung sei, dass Betriebe in dieser Größenordnung im Außenbereich vermieden werden sollen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bittet Herrn Sengenhorst keine Emotionen einzubringen. Er führt aus, dass eine Entscheidung zu dem Vorhaben getroffen werden solle. Es sei ein gültiger Landesentwicklungsplan vorhanden und deshalb müsse sich an die aktuelle Gesetzeslage gehalten werden, um ein Scheitern des Vorhabens zu vermeiden.

 

Herr Lang führt aus, dass die letzte Änderung des Landesentwicklungsplans vor 22 Jahren vorgenommen worden sei und bezüglich der neuen Rechtslage noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Er ergänzt, dass die Bauleitpläne der Zielordnung anzupassen seien und eine Änderung der Baugrenzen im Verfahren vorgenommen werden könne. Er schlage vor, mit dem neuen Plan in die Auslegung und Beteiligung der Behörden u.a. auch der Bezirksregierung Münster zu gehen, um rechtsichere Aussagen zu bekommen.

 

Rechtsanwalt Loriz führt aus, dass es der Wunsch sei, mit dem neuen Plan in die Auslegung und Beteiligung der Behörden zu gehen. Auch er sehe eine große Rechtsunsicherheit gegeben und die Bezirksregierung Münster als zuständige Behörde solle die Entscheidung treffen, ob die Ziele der Landesplanung eingehalten werden. Er führt aus, dass er kein Problem darin sehe, über den neuen Plan einen Beschluss zu fassen.

 

Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, wie lange ein Zielabweichungsverfahren dauere. Er ergänzt, dass das Vorhaben an die Bezirksregierung Münster zur Entscheidung übermittelt werden solle.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass keine Erfahrungswerte über das Zielabweichungsverfahren vorliegen, da das Vorhaben an die Staatskanzlei weitergeleitet werde.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, ob mit dem Vorhaben ein Verstoß gegen die Landesentwicklungsplanung vorliege.

 

Herr Lang führt aus, dass durch den neuen Landesentwicklungsplan Aussagen zu Ferienhaussiedlungen getroffen worden seien, jedoch nicht zu Massentierhaltungen. Er ergänzt, dass eine eng anzuwendende Auslegung der Maßnahme erfolgen müsse, um Rechtssicherheit zu erlangen.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass seiner Ansicht nach sich durch die Änderungen ein neuer Sachverhalt ergebe und keine Erfahrungswerte zur Handhabe vorliegen und die Bezirksregierung Münster um Entscheidung über das weitere Verfahren gebeten werden solle.

 

Ausschussmitglied Espelkott führt aus, dass der geänderte Plan öffentlich ausgelegt werden solle und alle betreffenden Behörden beteiligt werden sollen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass noch kein Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden vorliege. Die erneute öffentliche Auslegung solle zwar durchgeführt, aber nicht zeitlich verkürzt werden. Sie ergänzt, dass sich die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden nur auf die Änderungen beziehen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass seiner Meinung nach die Tierhaltung aus dem OT Osterwick heraus solle, er aber Probleme mit dem neuen Standort habe und er sich bei der Abstimmung enthalten werde.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: