Sitzung: 30.03.2017 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: IX/496
Es wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung
des Bebauungsplanes „Östlich der Höpinger Straße“ im Ortsteil Darfeld
beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/496 und gibt Erläuterungen.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt möchte wissen, ob
sich das Grundstück im Eigentum der Gemeinde Rosendahl befinde und ob die
bisher angefallenen Kosten zur Erstellung der Planung erstattet werden.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass das
Grundstück im Flächennutzungsplan seit jeher als Gewerbegrundstück ausgewiesen
sei und dieses sich im Eigentum der Gemeinde befinde. Es müsse nur noch
offiziell im zu erstellenden Bebauungsplan als Gewerbegrundstück ausgewiesen
werden. Eine Erstattung der im bisherigen Planverfahren angefallenen Positionen
werde nicht erfolgen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: