Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Höpinger Straße“ im Ortsteil Darfeld beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/496 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt möchte wissen, ob sich das Grundstück im Eigentum der Gemeinde Rosendahl befinde und ob die bisher angefallenen Kosten zur Erstellung der Planung erstattet werden.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass das Grundstück im Flächennutzungsplan seit jeher als Gewerbegrundstück ausgewiesen sei und dieses sich im Eigentum der Gemeinde befinde. Es müsse nur noch offiziell im zu erstellenden Bebauungsplan als Gewerbegrundstück ausgewiesen werden. Eine Erstattung der im bisherigen Planverfahren angefallenen Positionen werde nicht erfolgen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: