Den der
Sitzungsvorlage Nr. IX/495 in den Anlagen I bis III beigefügten
Beschluss-vorschlägen wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage IV aufgeführten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und
Bedenken vorgetragen haben.
Die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ im Ortsteil Holtwick
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB entsprechend
dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/495 als Anlage VI beigefügten
Bebauungsplanentwurf als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/495 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: