Den der Sitzungsvorlage Nr. IX/495 in den Anlagen I bis III beigefügten Beschluss-vorschlägen wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage IV aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

Die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ im Ortsteil Holtwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/495 als Anlage VI beigefügten Bebauungsplanentwurf als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/495 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: