Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Gemeinde Rosendahl beschließt für Rosendahl

 

  1. Restmüllsammlung und –transport

 

a)         Sammlung des Restmülls für Rosendahl wie bisher im zweiwöchentlichen Rhythmus.

b)         Transport des Restmülls zu der vorgegebenen Anlieferstelle des Kreises Coesfeld wie bisher.

c)         Behältergestellung in den Größen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l und 1.100 l (Mietkauf) sowie Gestellung von Abfallsäcken mit einem Volumen von 80 l.

d)   Behälterbestandspflege und Behälteränderungsdienst wie bisher.

 

  1. Bioabfallsammlung und –transport

 

a)       Sammlung des Bioabfalls ganzjährig im zweiwöchentlichen Rhythmus in Rosendahl.

b)      Transport des Bioabfalls zu der vorgegebenen Anlieferstelle des Kreises Coesfeld wie bisher.

c)       Behältergestellung in Rosendahl in den Größen von 80 l, 120 l und 240 l (Mietkauf).

d)      Behälterbestandspflege und Behälteränderungsdienst wie bisher.

 

  1. Sammlung und Transport von PPK

 

a)       Sammlung des PPK-Abfalls, für Rosendahl wie bisher im vierwöchentlichen Rhythmus, zusätzlich Großbehälter z. T. auch im ein- bzw. zweiwöchentlichen Abfuhrrhythmus

b)      Transport des Altpapiers zu einer Umschlaganlage des Bieters und Umschlag des „kommunalen“ Altpapiers zur Verwertung durch die WBC wie bisher

c)       Behältergestellung in den Größen 120 l, 240 l und 1.100 l (Mietkauf)

d)      Behälterbestandspflege und Behälteränderungsdienst wie bisher

 


Abstimmungsergebnis:                 23 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Hinweis:

 

Nach Mitteilung der Gemeinde Ascheberg im Nachgang zur Ratssitzung werde entgegen einer früheren Aussage in Ascheberg keine 80 l Biotonne zur Verfügung gestellt und angeboten. Bei der Ausschreibung wird eine 80 l – Biotonne damit ausschließlich für Rosendahl berücksichtigt.

 

 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/490 und gibt Erläuterungen, insbesondere zu der Einführung einer 80 l Bio-Tonne.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: