Der der Ergänzungsvorlage IX/500/1 als Anlage I beigefügte geänderte Planentwurf, bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen und Begründungen mit Umweltbericht einschließlich Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, bereits vorliegende Gutachten sowie die ergänzende Stellungnahme zur Immissionsprognose vom 14.02.2017 werden gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich ausgelegt. Die Frist der Auslegung beträgt einen Monat und Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

 


Abstimmungsergebnis:                 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/500/1 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Branse möchte wissen, ob mittlerweile ein unterschriebener Vertrag vorliege. Er führt aus, dass er keinen Fall kenne, wo für eine einzelne Person ein Gewerbegebiet geschaffen werde. Er vertrete die Meinung, dass ein Vertrag trotzdem vorgelegt werden könne, dies auch im Hinblick auf die Kostenübernahme. Er ergänzt, dass die Gemeinde kein Risiko tragen solle und deshalb werde er bei der Abstimmung dagegen stimmen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass bisher kein unterschriebener Vertrag vorliege, da noch weiterer Abstimmungsbedarf bestehe. Er ergänzt, dass auch erst beim Satzungsbeschluss ein unterschriebener Vertrag vorliegen müsse. Durch den geänderten Planentwurf sei eine erneute öffentliche Auslegung nötig, so Bürgermeister Gottheil, und aus diesem Grunde sei zum jetzigen Zeitpunkt kein unterschriebener Vertrag nötig.

 

Er führt aus, dass die bisherigen Kosten komplett durch den Vorhabenträger getragen worden seien.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: