Der der Ergänzungsvorlage
IX/500/1 als Anlage I beigefügte geänderte Planentwurf, bestehend aus
Planzeichnungen, Erläuterungen und Begründungen mit Umweltbericht
einschließlich Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, bereits vorliegende
Gutachten sowie die ergänzende Stellungnahme zur Immissionsprognose vom
14.02.2017 werden gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich
ausgelegt. Die Frist der Auslegung beträgt einen Monat und Stellungnahmen
können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/500/1 und gibt Erläuterungen.
Ratsmitglied Branse möchte wissen, ob mittlerweile ein unterschriebener Vertrag vorliege. Er führt aus, dass er keinen Fall kenne, wo für eine einzelne Person ein Gewerbegebiet geschaffen werde. Er vertrete die Meinung, dass ein Vertrag trotzdem vorgelegt werden könne, dies auch im Hinblick auf die Kostenübernahme. Er ergänzt, dass die Gemeinde kein Risiko tragen solle und deshalb werde er bei der Abstimmung dagegen stimmen.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass bisher kein unterschriebener Vertrag vorliege, da noch weiterer Abstimmungsbedarf bestehe. Er ergänzt, dass auch erst beim Satzungsbeschluss ein unterschriebener Vertrag vorliegen müsse. Durch den geänderten Planentwurf sei eine erneute öffentliche Auslegung nötig, so Bürgermeister Gottheil, und aus diesem Grunde sei zum jetzigen Zeitpunkt kein unterschriebener Vertrag nötig.
Er führt aus, dass die bisherigen Kosten komplett durch den Vorhabenträger getragen worden seien.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: