Herr Althoff führt aus, dass im Baugebiet „Nordwestlich der Holtwicker Straße“ im OT Osterwick aufgrund des Verschuldens des zuständigen Bauleiters Einsprüche der Bauherren an die Gemeinde Rosendahl vorgetragen werden.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen bei schlechten Wetter der Grund mit schweren Fahrzeugen befahren worden sei und dieses nicht als Verschulden des zuständigen Bauleiters angesehen werden könne. Zu der Thematik habe es eine Einwohnerversammlung gegeben und jedes Grundstück müsse auf eventuelle Beeinträchtigungen begutachtet werden.