Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/499 in Anlage I bis IX beigefügten Beschlüsse werden bestätigt.

 

Den in Anlage X bis XII beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.


Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage XIII aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Der in Anlage XV zur Sitzungsvorlage Nr. IX/499 beigefügte Bebauungsplanentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schlee“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig

 

Herr Weber verlässt den Zuhörerbereich und nimmt an der weiteren Sitzung teil.


Ausschussmitglied Weber nimmt im Zuhörerbereich Platz, weil er sich für befangen hält.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/499 und gibt Erläuterungen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass das Entwässerungskonzept überarbeitet worden sei und die Variante 4 der Planung zugrunde gelegt werden solle. Sie ergänzt, dass der Erschließungsvertrag allerdings noch nicht unterzeichnet sei.

 

Ausschussmitglied Espelkott nimmt ab 19.11 Uhr an der Sitzung teil.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt weist darauf hin, dass die Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen NRW vom 25.01.2017 sei. Sie möchte wissen, warum die Angelegenheit erst jetzt im Ausschuss behandelt werde.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass von den Investoren noch Nachweise fehlen, die für die Abwägungsentscheidung notwendig seien, wie beispielsweise der Nachweis, welche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen seien. Zudem sei die Klärung der Löschwasserversorgung nötig gewesen. Aus diesen Gründen sei erst jetzt eine Behandlung der Angelegenheit im Ausschuss möglich. 

 

Ausschussvorsitzender Lembeck ergänzt, dass der Vertrag und die Ausgleichsmaßnahmen vorliegen müssen, bevor eine Rechtskraft für den Bebauungsplan erlangt werde. Er weist darauf hin, dass sich unter Punkt 3.4 ein redaktioneller Fehler befinde und es richtig heißen müsse „im Osten des Plangebietes“ und nicht „im Westen des Plangebietes“.

 

Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, wie tief das Regenrückhaltebecken (RRHB) angelegt und ob es eingezäunt werde.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass bei einer Tiefe eines Regenrückhaltebeckens von 0,90 m eine Einzäunung erforderlich sei. Zur tatsächlichen Tiefe des RRHB werde eine Antwort über die Niederschrift gegeben.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Hinweis: Das Regenrückhaltebecken wird 1,50 m tief. Dieses ist der Tabelle Nr. 15 auf Seite 18 der siebten Fassung des Entwässerungskonzeptes für den Bebauungsplan „Am Schlee“ zu entnehmen. Aussagekräftig hierfür ist der Wert müNN (Meter über Normal Null).

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: