Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/507 als Anlage I beigefügte Satzung über die Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Rosendahl sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten (Feuerwehrsatzung) wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/507 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Branse führt aus, dass er eine Kostendeckung nicht sehe, sondern nur eine Erstattung von Kosten. Er führt aus, dass er eine genauere Berechnung der Gebührensätze bevorzuge. Er sehe das Problem, dass, wenn ein Kostenersatz von 10,00 €/Stunde veranschlagt werde,  keine weiteren Kosten erstattet werden.

 

Bürgermeister Gottheil und Fachbereichsleiter Croner führen aus, dass bei der Berechnung der Gebührensätze betriebswirtschaftliche Grundsätze angewandt worden seien, wonach nur die Kosten veranschlagt werden können, die auch tatsächlich anfallen. Hierzu sei auch ein Vergleich mit den Gebühren von Nachbarkommunen, beispielsweise der Gemeinde Legden, vorgenommen worden, so Herr Croner.

 

Ausschussmitglied Lethmate führt aus, dass wohl ein Verdienstausfall gewährt werde, jedoch kein Verdienstausfallausgleich erfolge, welchen er für sinnvoll erachte.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass ein Verdienstausfallausgleich durch die Gemeinde vorgenommen werde und der Verursacher eines Einsatzes eine Erstattung in Höhe von 10 € zu tragen habe. Der Wert von 10 € sei als Durchschnittswert ermittelt worden, wobei zu berücksichtigen sei, dass viele Einsätze an den Wochenenden stattfinden und insoweit regelmäßig kein Verdienstausfall durch die im Einsatz gewesenen Feuerwehrkameradinnen und –kameraden geltend gemacht werde.

 

Sachbearbeiter Heidemann ergänzt, dass durch die Ermittlung der Gebührensätze nur eine Weitergabe der tatsächlichen Kosten erfolge und es nicht als mangelnde Wertschätzung von in Feuerwehraufgaben tätigen ehrenamtlichen Menschen gesehen werden dürfe.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek möchte wissen, ob grundsätzlich jeder Einsatz erstattungspflichtig sei.

 

Fachbereichsleiter Croner bejaht dies.

 

Ausschussmitglied Reints möchte wissen, ob bei Brandschäden auch eine Kostenerstattung durch den Betroffenen erfolge.

 

Fachbereichsleiter Croner führt aus, dass ein Verursacher nur bei grober und vorsätzlicher Fahrlässigkeit zum Kostenersatz in Höhe von 10 € verpflichtet sei.

 

Ausschussmitglied Lembeck führt aus, dass ein Verdienstausfallausgleich durch die Gemeinde an den Arbeitgeber vorgenommen werde und ein Verursacher eine Kostenpauschale von 10 € bei Verschulden zu zahlen habe.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgende Beschlussvorschlag: