Das Verfahren zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Darfeld
Nord II“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 13 Baugesetzbuch entsprechend dem der
Sitzungsvorlage Nr. IX/503 in Anlage II beigefügten Bebauungsplanentwurf
durchgeführt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/503 und gibt Erläuterungen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb geht auf die
Grundflächenzahl ein und erläutert, dass eine Erhöhung der selbigen einer
Neuversiegelung entspreche und dafür ein Ausgleich geschaffen werden müsse.
Ratsmitglied Weber möchte wissen, ob die
Beteiligten diesen Ausgleich zu tragen haben.
Fachbereichsleiterin Brodkorb bejaht dies.
Ratsmitglied Branse möchte wissen, ob es sinnvoll
sei, für das gesamte Baugebiet gestalterische Festsetzungen festzulegen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass der
Bauherr schnell mit der Baumaßnahme anfange möchte. Sie ergänzt, dass, wenn mit
den Festsetzungen in andere Bereiche gegangen werde, Begehrlichkeiten bei anderen aufkommen
könnten und dies verhindert werden solle.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: