Das Verfahren zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Darfeld Nord II“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 13 Baugesetzbuch entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/503 in Anlage II beigefügten Bebauungsplanentwurf durchgeführt.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/503 und gibt Erläuterungen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb geht auf die Grundflächenzahl ein und erläutert, dass eine Erhöhung der selbigen einer Neuversiegelung entspreche und dafür ein Ausgleich geschaffen werden müsse.

 

Ratsmitglied Weber möchte wissen, ob die Beteiligten diesen Ausgleich zu tragen haben.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb bejaht dies.

 

Ratsmitglied Branse möchte wissen, ob es sinnvoll sei, für das gesamte Baugebiet gestalterische Festsetzungen festzulegen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass der Bauherr schnell mit der Baumaßnahme anfange möchte. Sie ergänzt, dass, wenn mit den Festsetzungen in andere Bereiche gegangen werde,  Begehrlichkeiten bei anderen aufkommen könnten und dies verhindert werden solle.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: