Bürgermeister Gottheil führt aus, dass das Schulamt für den Kreis Coesfeld der Gemeinde mit Schreiben vom 05.04.2017 mitgeteilt habe, dass die Sebastianschule im OT Osterwick Standort des „Gemeinsamen Lernens“ im Sinne von § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW sei. Damit werde der Inklusionsprozess auch an Rosendahler Schulen ausdrücklich unterstützt. Er ergänzt, dass der Schul- und Bildungsausschuss der Errichtung des Standorts „Gemeinsamen Lernens“ mit Beschluss vom 10.02.2016 zugestimmt habe. Die Möglichkeit des Einsatzes einer sonderpädagogischen Fachkraft sei allerdings nicht nur auf den Standort Osterwick begrenzt. Vielmehr könne diese im Bedarfsfall auch an die Grundschulen in den OT Darfeld oder Holtwick abgeordnet werden, so Bürgermeister Gottheil.