Ratsmitglied Schröer fragte nach der Zahl der Einwohner Rosendahls, die möglicherweise melderechtlich nicht erfasst seien.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass es sich hier nur um wenige Einzelfälle handeln könne. Sobald ein entsprechender Hinweis auf einen dauerhaften Wohnsitz in Rosendahl vorläge, würden die betreffenden Personen zur Meldung aufgefordert. Kommen diese der Aufforderung nicht nach, würde ein ordnungsrechtliches Bußgeldverfahren eingeleitet.