Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/499 in Anlage I bis IX beigefügten
Beschlüsse werden bestätigt.
Den in Anlage X bis XII beigefügten Beschlussvorschlägen wird
zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage XIII aufgeführten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken
vorgetragen haben.
Der in Anlage XV zur Sitzungsvorlage Nr. IX/499 beigefügte
Bebauungsplanentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schlee“ im
Ortsteil Holtwick wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung
beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/499 und gibt Erläuterungen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb erläutert, dass der Erschließungsvertrag mit der Kanal- und Baustraßenplanung, der Verkehrsanbindung, dem Regenrückhaltebecken und den Ausgleichsmaßnahmen in unterzeichneter Form vorliege.
Ratsmitglied Branse möchte wissen, ob es für die unterschiedlichen Kosten eine Vereinbarung mit den privaten Grundstückseigentümern bzw. Investoren gebe, dass diese freiwillig die Kosten tragen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass es sich hier um keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt und noch keine Verträge geschlossen seien. Bislang seien die Investoren für alle Kosten in Vorleistung getreten und der Gemeinde noch keine Kosten entstanden.
Die Ergänzung um die Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen ist in der Anlage beigefügt.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:
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