Dem als Anlage I beigefügten Förderprogramm mit den Förderrichtlinien wird zugestimmt und die Anwendung erstmals für das Haushaltsjahr 2017 bestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:                 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/517 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Steindorf erläutert kurz den Grund für die Erstellung der Förderrichtlinien. Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes seien die freiwilligen Zuschüsse an die Rosendahler Vereine und Verbände um die Hälfte gekürzt worden. Nach Verlassen des Haushaltssicherungskonzeptes sei es nach Auffassung der CDU-Fraktion nunmehr an der Zeit, diese Kürzungen wieder zurückzunehmen. Statt jedoch nach dem Gießkannenprinzip zu verfahren und allen Vereinen und Verbänden Mittel in ursprünglicher Höhe zukommen zu lassen, halte es die CDU für sinnvoller, projektbezogen zu fördern. Hierzu seien 10.000 € als Platzhalter in den Haushalt 2017 bei den Produkten 16 und 21 eingestellt worden. Zur Vergabe der Zuschüsse sei nunmehr ein Kriterienkatalog erstellt worden, der in der Sitzung zur Diskussion gestellt werde. Anschließend stellt er einige noch seitens seiner Fraktion erarbeitete Formulierungsänderungen vor.

 

In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass ihm seitens der stv. Schulleitung der Holtwicker Grundschule signalisiert worden sei, dass ein gewisser Förderbedarf auch bei der Schulbücherei in der Grundschule Holtwick vorhanden sei. Ein entsprechender Antrag sei zu den Haushaltsberatungen zu erwarten und werde von der CDU auf jeden Fall unterstützt.

 

Ratsmitglied Weber bezweifelt die Notwendigkeit eines Förderprogramms, da die in der Vergangenheit praktizierte Zuschussregelung auch ohne ein Förderprogramm funktioniert habe. Er halte diese Vorgehensweise für unnötig, bürokratisch. Im Übrigen produziere sie in der Verwaltung nur Mehraufwand. Daher werde dieses Programm von seiner Fraktion abgelehnt. Anschließend führt er mehrere Punkte an, die seines Erachtens gegen die Förderrichtlinien sprächen, so unter anderem die Frage der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit, die Bewertung des Gemeinwohls und der Nachhaltigkeit, was ein Kleinprojekt sei, die Größe des Fördertopfes, die Einmaligkeit der Förderung, die Zeitschiene, die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses, die Bedingungen eines Vorstandsbeschlusses sowie den Rechtswegverzicht.

 

Ratsmitglied Fedder weist seitens der WIR-Fraktion auf einen Widerspruch von Punkt 5 (dreijährige Fördersperre) zu Punkt 10 (jedes Projekt nur einmal förderfähig) der Förderrichtlinien hin.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt schlägt für die SPD-Fraktion bei einigen Punkten des Programms Veränderungen vor. Es solle eine Doppelförderung ausgeschlossen werden, indem nicht nur die Einrichtungen der Gemeinde, sondern auch deren Fördervereine von der Förderung ausgeschlossen werden. Statt der Bezeichnung „Kleinprojekte“ könne man den Begriff „Projekte“ wählen. Die Höhe der Förderung solle immer auf 1.000 € begrenzt werden und der Zusatz „in der Regel“ entfallen. Anstelle eines Vorstandsbeschlusses dürfe seines Erachtens der Beschluss der Vertretung der jeweiligen Organisation ausreichen.

 

Ratsmitglied Eimers betont die Wichtigkeit, ein Förderprogramm einzuführen. Eine verlässliche Struktur der Förderung sei für die betroffenen Vereine und Verbände wichtig und längst überfällig.

 

Ratsmitglied Branse weist ebenfalls darauf hin, dass ein Vorstandsbeschluss für den Antrag nicht ausreiche. Er befürwortet grundsätzlich, dass Zuschüsse schriftlich beantragt und begründet werden sollen. Auf diesem Wege müsse sich jeder Antragsteller Gedanken machen, was er will. Er schlage ebenfalls vor, auf die Formulierung auf Ausschluss des Rechtsweges zu verzichten. Auch könne statt eines Antragzeitraumes ein Stichtag bestimmt werden.

 

Ratsmitglied Lethmate erinnert daran, dass das vorgelegte Programm nur ein Entwurf sei, über dessen Einzelheiten diskutiert werden könne. Förderrichtlinien seien jedoch hilfreich für die Vereine und Verbände, da sie sich daran verbindlich orientieren können. Die Summe von 10.000 € entspreche in etwa dem Einsparpotenzial im damaligen Haushaltssicherungskonzept. Der Betrag könne gegebenenfalls später genauer beziffert werden, wenn erste Erfahrungen vorlägen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt den Antrag auf weitere Beratung im Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss.

 

Ratsmitglied Fehmer stellt den Antrag auf Beendigung der Aussprache.

 

Bürgermeister Gottheil lässt zunächst über den Antrag von Ratsmitglied Weber abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen

 

Antrag abgelehnt.

 

Bürgermeister Gottheil lässt sodann über den Antrag von Ratsmitglied Fehmer abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen

 

Antrag angenommen.

 

Ratsmitglied Steindorf bittet um eine kurze Sitzungsunterbrechung. Dieser Vorschlag wird von den Rastmitgliedern zustimmend angenommen.

 

Sitzungsunterbrechung von 20.30 Uhr bis 20.45 Uhr

 

Nach der Sitzungsunterbrechung schlägt Ratsmitglied Lethmate vor, die vorgelegten Förderrichtlinien in folgenden Punkten zu modifizieren:

 

Punkt (1)        Aufnahme der Formulierung „sowie deren Fördervereine“ und Umformulierung in „Organisationen, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurden“

Punkt (2)        „Projekte“ statt „Kleinprojekte“

Punkt (3)        Anstelle der Nennung der Gesamtsumme wird die Formulierung aufgenommen „wird mit einem Haushaltsansatz gebildet“.

Punkt (4)        Streichen von „in der Regel“

Punkt (5)        Ersatzlos gestrichen

Punkt (6)        Statt Zeitraum wird Stichtag 01.10. eines Jahres gewählt

Punkt (7)        Entscheidungsgremium = HFA

Punkt (8)        Statt „Vorstandsbeschluss“ soll es lauten „Beschluss der Vertretung der jeweiligen Organisation“.

Punkt (10)     Ersatzlos gestrichen

Punkt (11)     Streichen des Rechtswegeverzichts

Punkt (13)     (neu) „Die Auswirkungen und die Effizienz dieser Förderrichtlinien sollen 12 Monate nach Inkrafttreten erneut beurteilt werden. Das Förderprogramm soll hierzu dem HFA erneut vorgelegt werden.“

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: