Dem als Anlage I beigefügten Förderprogramm mit den Förderrichtlinien
wird zugestimmt und die Anwendung erstmals für das Haushaltsjahr 2017 bestimmt.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/517 und gibt Erläuterungen.
Ratsmitglied Steindorf erläutert kurz den Grund für die Erstellung der
Förderrichtlinien. Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes seien die
freiwilligen Zuschüsse an die Rosendahler Vereine und Verbände um die Hälfte
gekürzt worden. Nach Verlassen des Haushaltssicherungskonzeptes sei es nach
Auffassung der CDU-Fraktion nunmehr an der Zeit, diese Kürzungen wieder
zurückzunehmen. Statt jedoch nach dem Gießkannenprinzip zu verfahren und allen
Vereinen und Verbänden Mittel in ursprünglicher Höhe zukommen zu lassen, halte
es die CDU für sinnvoller, projektbezogen zu fördern. Hierzu seien 10.000 € als
Platzhalter in den Haushalt 2017 bei den Produkten 16 und 21 eingestellt
worden. Zur Vergabe der Zuschüsse sei nunmehr ein Kriterienkatalog erstellt
worden, der in der Sitzung zur Diskussion gestellt werde. Anschließend stellt
er einige noch seitens seiner Fraktion erarbeitete Formulierungsänderungen vor.
In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass ihm seitens der stv.
Schulleitung der Holtwicker Grundschule signalisiert worden sei, dass ein
gewisser Förderbedarf auch bei der Schulbücherei in der Grundschule Holtwick
vorhanden sei. Ein entsprechender Antrag sei zu den Haushaltsberatungen zu
erwarten und werde von der CDU auf jeden Fall unterstützt.
Ratsmitglied Weber bezweifelt die Notwendigkeit eines Förderprogramms,
da die in der Vergangenheit praktizierte Zuschussregelung auch ohne ein
Förderprogramm funktioniert habe. Er halte diese Vorgehensweise für unnötig,
bürokratisch. Im Übrigen produziere sie in der Verwaltung nur Mehraufwand.
Daher werde dieses Programm von seiner Fraktion abgelehnt. Anschließend führt
er mehrere Punkte an, die seines Erachtens gegen die Förderrichtlinien
sprächen, so unter anderem die Frage der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit,
die Bewertung des Gemeinwohls und der Nachhaltigkeit, was ein Kleinprojekt sei,
die Größe des Fördertopfes, die Einmaligkeit der Förderung, die Zeitschiene,
die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses, die Bedingungen eines
Vorstandsbeschlusses sowie den Rechtswegverzicht.
Ratsmitglied Fedder weist seitens der WIR-Fraktion auf einen Widerspruch
von Punkt 5 (dreijährige Fördersperre) zu Punkt 10 (jedes Projekt nur einmal
förderfähig) der Förderrichtlinien hin.
Ratsmitglied Kreutzfeldt schlägt für die SPD-Fraktion bei einigen
Punkten des Programms Veränderungen vor. Es solle eine Doppelförderung
ausgeschlossen werden, indem nicht nur die Einrichtungen der Gemeinde, sondern
auch deren Fördervereine von der Förderung ausgeschlossen werden. Statt der
Bezeichnung „Kleinprojekte“ könne man den Begriff „Projekte“ wählen. Die Höhe
der Förderung solle immer auf 1.000 € begrenzt werden und der Zusatz „in der
Regel“ entfallen. Anstelle eines Vorstandsbeschlusses dürfe seines Erachtens
der Beschluss der Vertretung der jeweiligen Organisation ausreichen.
Ratsmitglied Eimers betont die Wichtigkeit, ein Förderprogramm
einzuführen. Eine verlässliche Struktur der Förderung sei für die betroffenen
Vereine und Verbände wichtig und längst überfällig.
Ratsmitglied Branse weist ebenfalls darauf hin, dass ein
Vorstandsbeschluss für den Antrag nicht ausreiche. Er befürwortet
grundsätzlich, dass Zuschüsse schriftlich beantragt und begründet werden
sollen. Auf diesem Wege müsse sich jeder Antragsteller Gedanken machen, was er
will. Er schlage ebenfalls vor, auf die Formulierung auf Ausschluss des
Rechtsweges zu verzichten. Auch könne statt eines Antragzeitraumes ein Stichtag
bestimmt werden.
Ratsmitglied Lethmate erinnert daran, dass das vorgelegte Programm nur
ein Entwurf sei, über dessen Einzelheiten diskutiert werden könne.
Förderrichtlinien seien jedoch hilfreich für die Vereine und Verbände, da sie
sich daran verbindlich orientieren können. Die Summe von 10.000 € entspreche in
etwa dem Einsparpotenzial im damaligen Haushaltssicherungskonzept. Der Betrag
könne gegebenenfalls später genauer beziffert werden, wenn erste Erfahrungen
vorlägen.
Fraktionsvorsitzender Weber stellt den
Antrag auf weitere Beratung im Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss.
Ratsmitglied Fehmer stellt den Antrag auf Beendigung der Aussprache.
Bürgermeister Gottheil lässt zunächst über den Antrag von Ratsmitglied
Weber abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen
Antrag abgelehnt.
Bürgermeister Gottheil lässt sodann über den Antrag von Ratsmitglied
Fehmer abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen
Antrag angenommen.
Ratsmitglied Steindorf bittet um eine kurze Sitzungsunterbrechung.
Dieser Vorschlag wird von den Rastmitgliedern zustimmend angenommen.
Sitzungsunterbrechung von 20.30 Uhr bis 20.45 Uhr
Nach der Sitzungsunterbrechung schlägt Ratsmitglied Lethmate vor, die
vorgelegten Förderrichtlinien in folgenden Punkten zu modifizieren:
Punkt (1) Aufnahme der Formulierung „sowie deren
Fördervereine“ und Umformulierung in „Organisationen, die vom
Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurden“
Punkt (2) „Projekte“ statt „Kleinprojekte“
Punkt (3) Anstelle der Nennung der Gesamtsumme
wird die Formulierung aufgenommen „wird mit einem Haushaltsansatz gebildet“.
Punkt (4) Streichen von „in der Regel“
Punkt (5) Ersatzlos gestrichen
Punkt (6) Statt Zeitraum wird Stichtag 01.10.
eines Jahres gewählt
Punkt (7) Entscheidungsgremium = HFA
Punkt (8) Statt „Vorstandsbeschluss“ soll es
lauten „Beschluss der Vertretung der jeweiligen Organisation“.
Punkt (10) Ersatzlos gestrichen
Punkt (11) Streichen des Rechtswegeverzichts
Punkt (13) (neu) „Die Auswirkungen und die Effizienz
dieser Förderrichtlinien sollen 12 Monate nach Inkrafttreten erneut beurteilt
werden. Das Förderprogramm soll hierzu dem HFA erneut vorgelegt werden.“
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: