Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Darfeld“ im Ortsteil Darfeld gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/524 in Anlage II beigefügten Bebauungsplanentwurf mit der Maßgabe durchzuführen, dass Punkt 4, 5, 7 und 8 der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gestrichen und stattdessen folgende Festsetzungen getroffen werden:

 

Für Häuser bei festgesetzter geschlossener Bauweise ist ausschließlich Ziegelmauerwerk zulässig. (bisheriger Punkt 6 wird Punkt 4)

 

Für Häuser bei festgesetzter geschlossener Bauweise sind ausschließlich Dachziegel/Betondachsteine zulässig. (bisheriger Punkt 9 wird Punkt 5).

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen mit dem einzuarbeitenden Ergebnis des noch ausstehenden Lärmimmissionsgutachtens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/524 und gibt Erläuterungen.

 

Herr Schulte vom Vermessungsbüro Schemmer, Wülfing, Otte stellt die Maßnahme mittels einer Power-Point-Präsentation vor und erläutert sie ausführlich.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, ob es richtig sei, dass die Ausweisung eines urbanen Gebietes erfolge.

 

Herr Schulte führt aus, dass hier die Nutzung des Gebietes nicht eindeutig sei und durch die Ausweisung eines urbanen Gebietes  rechtlich eine Bebauungsmöglichkeit für Wohngebäude geschaffen werden solle.

 

Ausschussmitglied Weber möchte eine andere Umsetzungsstrategie für das Gebiet. Es solle freie Gestaltungsmöglichkeiten für den Bauherrn geben und nur die Straßenfront zum Darfelder Markt solle festgeschrieben werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass ein urbanes Gebiet ausgewiesen werden könne, da in diesem Bereich kaum Gewerbe vorhanden sei. Sie ergänzt, dass ihrer Ansicht nach der Darfelder Markt aufgrund seiner gewachsenen Struktur hinsichtlich der Gestaltung besondere Festsetzungen benötige.

 

Ausschussmitglied Espelkott wundert sich, dass in diesem Gebiet Festsetzungen gelten sollen und in anderen Gebieten nicht. Dies solle überdacht werden, so Herr Espelkott. Er möchte wissen, ob auch die Liegenschaft „Sparkasse Westmünsterland“ mit in das urbane Gebiet einbezogen werde. Auch möchte er wissen, wie es sich mit der Gewerbeansiedlung zwischen Misch- und urbanen Gebiet verhalte und ob Gewerbe wie z.B. eine Tankstelle ausgeschlossen werden könne.

 

Herr Schulte führt aus, dass die Liegenschaft „Sparkasse Münsterland“ in den Änderungsbereich aufgenommen wurde, weil in diesem Bereich im Bebauungsplan auch Mischgebiet ausgewiesen sei. Er ergänzt, dass an dieser Stelle daher kein Wohngebiet ausgewiesen werden könne und deshalb ein urbanes Gebiet ausgewiesen werden solle, um eine bedarfsorientierte Gleichwertigkeit herzustellen. Auch sei es möglich, eine Tankstelle mit in die Planung des urbanen Gebietes aufzunehmen, wenn sie städtebaulich notwendig sei.

 

Ausschussmitglied Steindorf möchte wissen, ob die Planung des urbanen Gebietes von Seiten der Kommune gewünscht worden sei. Er stimme den Aussagen von Ausschussmitglied Weber bezüglich der Festsetzungen zu. Er ergänzt, dass es als gegeben anzusehen sei, dass der Rat der Gemeinde Rosendahl die gestalterische Hoheit ausübe und eine Entscheidung dazu treffe.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass die Planung des urbanen Gebietes durch den Investor gewünscht worden sei.

 

Herr Schulte macht deutlich, dass es nur eine Empfehlung für den Aufstellungsbeschluss und eine Darstellung der tatsächlichen Gegebenheiten sei. Er bestätigte, dass der Rat der Gemeinde Rosendahl die Entscheidung zu dem Aufstellungs- und Satzungsbeschluss sowie den Festsetzungen treffe und er dazu nur Vorschläge habe machen wollen. Eine Ratifizierung der Festsetzung sei durch den Rat der Gemeinde Rosendahl ohne weiteres möglich.

 

Ausschussmitglied Weber sieht es als gegeben an, dass die Möglichkeit eines urbanen Gebietes genutzt werden könne. Er verstehe nicht, warum in diesem Gebiet unbedingt rote Dachziegel gewählt worden seien.

 

Herr Schulte führt aus, dass lt. vorgelegtem Entwurfsvorschlag die Farbe der Dachziegel festgesetzt  und zukünftig nur noch mit roten Dachziegeln eingedeckt werden solle. Die Entscheidung werde aber schlussendlich der Rat der Gemeinde Rosendahl treffen. Es sei nur als eine Empfehlung zur Angleichung an die vorhandene Gebietsstruktur anzusehen, so Herr Schulte.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass die Festsetzungen noch weiter besprochen und konkretisiert werden können.

 

Ausschussmitglied Espelkott vertritt die Meinung, dass die Festsetzungen herausgenommen werden sollen. Er möchte weiter wissen, wann das Schallschutzgutachten vorliege und warum ein Artenschutzgutachten benötigt werde.

 

Herr Schulte führt aus, dass das Schallschutzgutachten in ca. vier Wochen vorliegen könne und sich ein Artenschutzgutachten auf das gesamte Gebiet beziehe und deshalb vorliegen müsse.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Festsetzungen noch angepasst werden können, dies auch mit im Blick auf umliegende Liegenschaften und Grundstücke. Er ergänzt, dass eine komplette Gestaltungsfreiheit nicht gewünscht werde. Ein gewisses Maß (u.a. z.B. Klinkerfarbe) sollte sich angleichen und deshalb festgesetzt werden, um eine Einheitlichkeit und den vorhandenen Charakter zu wahren, so Bürgermeister Gottheil.

 

Ausschussmitglied Eimers macht deutlich, dass es sich bei dem „Darfelder Markt“ um einen sensiblen und historischen Bereich handele und er zur Wahrung des Ortsbildes auf rote Dachziegel bestehen möchte.

 

Ausschussmitglied Espelkott macht deutlich, dass er die Farbe der Dachpfannen nicht nachvollziehen könne. Er ergänzt, dass das zweite Gebäude zum „K+K-Markt“ eine andere Form als vorhandene Gebäude haben solle. Er sehe in der Lockerung der Festsetzungen einen neuen Akzent für das Gebiet. Er ergänzt, dass auch ein gewachsener Ortskern ein neues Gesicht bekommen könne. Er möchte ohne Festsetzungen agieren, mit Ausnahme der Front zum „Darfelder Markt“.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass der Rat der Gemeinde Rosendahl entscheide, was planungsrechtlich frei gegeben werde. Er wolle keine Ziegelfarbe festlegen, da er die Gefahr sehe, dass durch rote Ziegel der Ort unattraktiv werde.

 

Ausschussmitglied Steindorf finde es gut, dass der Investor sich bei der Gestaltung mit einbringen möchte und macht deutlich, dass das zu erstellende Gebäude gegenüber der Liegenschaft „Landfleischerei Volmer“ den gleichen Charakter haben solle und die beiden hinteren Gebäude ohne spezielle Festsetzungen realisiert werden könnten. Auch möchte er wissen, ob ein Zwang bestehe, das Mischgebiet in ein urbanes Gebiet umzuwandeln.

 

Herr Schulte führt aus, dass bei Erwirkung der Baugenehmigung  eine Veränderung bezüglich Gewerbe nicht möglich sei. Aus diesem Grunde solle die vorliegende Situation planerisch gelöst werden. Herr Schulte ergänzt zu dem urbanen Gebiet, dass bei einem Wohngebiet nur die Fläche überplant werden dürfe, die auch bebaut werden solle, ein Mischgebiet einen 50 %-igen Anteil jeweils an Wohnen und Gewerbe haben müsse und ein urbanes Gebiet keine solche Festsetzung habe und dadurch eine größere Gestaltungsmöglichkeit gegeben sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass er es für richtig halte, gewisse Vorgaben, auch für zukünftige Bauvorhaben, festzusetzen.

 

Ausschussmitglied Weber stimmt zu, dass die Bebauung am „Darfelder Markt“ festgesetzt werden solle und die rückwärtige Bebauung frei gegeben werde.

 

Ausschussmitglied Espelkott führt aus, dass es für das Gebäude am „Darfelder Markt“ eine geschlossene Bauweise und für die beiden hinteren Gebäude keine Festsetzungen geben solle. Auch sollen die gestalterischen Festsetzungen gestrichen werden, so Herr Espelkott.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt ergänzt aus, dass die Rückfront des Gebäudes am „Darfelder Markt“ freigegeben werden solle.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck gibt den aktuellen Stand der Festsetzungen bekannt und führt aus, dass seiner Meinung nach es nicht nötig sei, die Außenwandflächen des hinteren Gebäudes mit mindestens 70 % Ziegelwerk zu versehen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt merkt an, dass durch die Festsetzungen das einheitliche Bild am „Darfelder Markt“ gewahrt sei.

 

Herr Schulte führt aus, dass innerhalb der geschlossenen Bauweise vorgegeben werden solle, dass zum „Darfelder Markt“ die Farbe „Rot“ und die rückwärtigen Gebäude frei gegeben werden können.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck merkt an, dass der Investor wohl wisse, wie die Fassade zum „Darfelder Markt“ zu gestalten sei.

 

Herr Schulte führt aus, dass er den Eindruck habe, dass es die Meinung sei, dass bei geschlossener Bauweise Festsetzungen und bei offener Bauweise keine Festsetzungen geben solle.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck ergänzt, dass bei geschlossener Bauweise nur die Farbe der Dachziegel heraus genommen und alles andere drin gelassen werden solle und bei einer offenen Bauweise keine Festsetzungen erfolgen sollen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass bei den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen „Fassaden“ die Punkte 4 und 5 gestrichen werden und der Punkt 6 festgeschrieben werden solle, eine Verbindlichkeit zum Ziegel liege nicht vor.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt bekräftigt, dass er eine Verbindlichkeit für den „Darfelder Markt“ möchte, die weitere Bebauung frei gegeben werden solle und rotes Mauerwerk zum „Darfelder Markt“ bei geschlossener Bauweise verbindlich sei.

 

Bürgermeister Gottheil macht folgenden Vorschlag für die Festsetzungen von „Fassaden“:

 

Bei festgesetzter geschlossener Bauweise ist zur Straße “Darfelder Markt” rotes Ziegelmauerwerk ausschließlich zulässig. (neuer Punkt 4 bei Streichung des alten Punktes 4 und 5)

 

Durch den Ausschuss erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck lässt sodann über die Festsetzungen „Dächer“ abstimmen.

 

Punkt 7

Änderung zu neuem Punkt 5 der Festsetzungen oder komplette Herausnahme

 

Abstimmungsergebnis:

 

2 Ja-Stimmen

7 Nein-Stimmen

 

Der Punkt 7 wird aus den Festsetzungen komplett heraus genommen.

 

Punkt 8:

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen

 

Der Punkt 8 wird gestrichen.

 

Punkt 9:

 

Für Häuser bei festgesetzter geschlossener Bauweise sind Dachziegel/Betondachsteine ausschließlich zulässig.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

Ausschussmitglied Eimers führt aus, dass der Investor sich der Tradition am “Darfelder Markt” verpflichtet fühle und sie entsprechend auch umsetzen wolle. Er ergänzt, dass er einen Gestaltungsbeirat vermisse.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass es angedacht gewesen sei, so wenig wie möglich festzusetzen. Trotzdem solle das Bild am “Darfelder Markt” jetzt und in Zukunft gewahrt bleiben.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: