1.
Der
Wahlausschuss wird mit zehn stimmberechtigten Mitgliedern besetzt. Alle übrigen
gebildeten Ausschüsse werden mit neun stimmberechtigten Mitgliedern besetzt.
2.
Mit
Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses sowie des
Rechnungsprüfungsausschusses, denen gemäß § 58 GO NRW in Verbindung mit § 59 GO
NRW nur Ratsmitglieder angehören dürfen, können von den Fraktionen für die
übrigen Ausschüsse auch sachkundige Bürger vorgeschlagen werden.
3.
Jedem in
Frage kommenden Ausschuss dürfen bis zu vier sachkundige Bürger angehören.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/526 und gibt Erläuterungen.
Ratsmitglied Steindorf führt aus, dass er davon
ausgehe, dass bei der Beschlussfassung Einvernehmen, aufgrund der Absprachen
mit den Fraktionen WIR; SPD und B90/Die Grünen sowie dem fraktionslosen
FDP-Ratsmitglied, herrsche und der Sitzungsvorlage zugestimmt werde.
Bürgermeister Gottheil führt die Vorgehensweise
und Möglichkeiten im Umgang mit dem fraktionslosen Ratsmitglied Branse aus.
Ratsmitglied Branse ergänzt, dass er die
Neubesetzung der Ausschüsse nur als einen Tausch ansehe und er nicht gegen die
jeweilige Beschlussempfehlung stimmen werde. Er werde sich ggf. enthalten.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss: