Beschluss: ungeändert beschlossen

1.       Der Wahlausschuss wird mit zehn stimmberechtigten Mitgliedern besetzt. Alle übrigen gebildeten Ausschüsse werden mit neun stimmberechtigten Mitgliedern besetzt.

 

2.       Mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses, denen gemäß § 58 GO NRW in Verbindung mit § 59 GO NRW nur Ratsmitglieder angehören dürfen, können von den Fraktionen für die übrigen Ausschüsse auch sachkundige Bürger vorgeschlagen werden.

 

3.       Jedem in Frage kommenden Ausschuss dürfen bis zu vier sachkundige Bürger angehören.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/526 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Steindorf führt aus, dass er davon ausgehe, dass bei der Beschlussfassung Einvernehmen, aufgrund der Absprachen mit den Fraktionen WIR; SPD und B90/Die Grünen sowie dem fraktionslosen FDP-Ratsmitglied, herrsche und der Sitzungsvorlage zugestimmt werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt die Vorgehensweise und Möglichkeiten im Umgang mit dem fraktionslosen Ratsmitglied Branse aus.

 

Ratsmitglied Branse ergänzt, dass er die Neubesetzung der Ausschüsse nur als einen Tausch ansehe und er nicht gegen die jeweilige Beschlussempfehlung stimmen werde. Er werde sich ggf. enthalten.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss: