1.
Alle in
den Wahlvorschlägen der Fraktionen aufgeführten Personen, die nicht als
ordentliche Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden, werden zu
stellvertretenden Ausschussmitgliedern des jeweiligen Ausschusses gewählt.
Die Reihenfolge der
Stellvertretung ergibt sich aus der aufgeführten Reihenfolge der
Wahlvorschläge.
2.
Für den
Wahlausschuss werden persönliche Vertreter gewählt.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/527 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Rat fasst folgenden Beschluss: