Ratsmitglied Niehues erkundigte sich, in welchem Rahmen die Gemeinde bei der Veränderung von Bahnsicherungsanlagen seitens der Deutschen Bahn AG durch diese eingebunden würde.

 

Fachbereichsleiter Gottheil erklärte, dass die Gemeinde im Vorfeld beteiligt würde, wenn die Anlagen auf gemeindlichem Grund lägen. Dann würde eine Einverständniserklärung der Gemeinde eingeholt. Etwaige Kostenbeteiligungen würden aber seitens der Gemeinde grundsätzlich abgelehnt.