Der in der Sitzung des Rates am 14.09.2017 zugeleitete Gesamtabschluss (sog. Konzernabschluss) für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 116 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/537, gibt Erläuterungen und führt aus, dass Doppeerläuterungen
vermieden werden sollen. Im Gesamtergebnis sei mit Blick auf den
Konsolidierungskreis eine geringfügige Abweichung zwischen Jahres- und
Gesamtabschluss festzustellen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: