Beschluss: ungeändert beschlossen

Der in der Sitzung des Rates am 14.09.2017 zugeleitete Gesamtabschluss (sog. Konzernabschluss) für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 116 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/537, gibt Erläuterungen und führt aus, dass Doppeerläuterungen vermieden werden sollen. Im Gesamtergebnis sei mit Blick auf den Konsolidierungskreis eine geringfügige Abweichung zwischen Jahres- und Gesamtabschluss festzustellen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: