1.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/536 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2016 wird mit einer Bilanzsumme von 79.884.009,57 € festgestellt.

 

2.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/536 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2016 mit einem Überschuss in Höhe von 8.278.860,08 € wird festgestellt.

 

3.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/536 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2016 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 11.643.158,35 € wird festgestellt.

 

4.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/536 als Anlage IV beigefügte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wird festgestellt.

 

5.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/536 als Anlage V beigefügte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wird festgestellt.

 

6.   Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage IX/536 als Anlage VI beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig

 

 

7.   Der festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 8.278.860,08 € wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 75 Abs. 3 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

Abstimmungsergebnis:                 16 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/536, gibt Erläuterungen und fragt, ob die Abstimmung analog zu der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu Punkt 7 des Beschlussvorschlags getrennt vorgenommen werden solle. Dem wird ohne förmliche Abstimmung durch die Ratsmitglieder zugestimmt.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: