Beschluss: ungeändert beschlossen

Der kalkulatorische Zinssatz zur Verwendung in den Gebührenkalkulationen 2018 wird mit 6,0 % festgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:                                   6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/543 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Mensing führt aus, dass durch die WIR-Fraktion im letzten Jahr ein Antrag auf Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes gestellt worden sei. Nach intensiven Gesprächen sei seinerzeit die Einigung erzielt worden, den kalkulatorischen Zinssatz von 6 % für das Haushaltsjahr 2017 mitzutragen. Für das Haushaltsjahr 2018 sei der gleiche Zinssatz vorgeschlagen worden und hiermit sei die WIR-Fraktion nicht einverstanden. Sie werde den Beschlussvorschlag aufgrund des zurzeit allgemeinen herrschenden Zinsniveaus nicht mittragen, so Herr Mensing. Herr Mensing ergänzt, dass er für die WIR-Fraktion den Antrag stelle, den kalkulatorischen Zinssatz bei 3,997 % für 2018 festzusetzen.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass es bei dem bisherigen Zinssatz belassen werden solle, um der Bürgerschaft über eine gute Infrastruktur einen Ausgleich zu Gute kommen zu lassen. Er ergänzt, dass in seiner Fraktion keine Einigung über den Zinssatz herrsche und er sich bei der Abstimmung enthalten werde.

 

Ausschussmitglied Branse moniert, dass Gebühren und Steuern nach dem Haushaltssicherungskonzept erhöht worden seien und trotzdem der hohe Zinssatz festgesetzt werden solle. Er glaube nicht, dass es in der Bürgerschaft eine Akzeptanz für den hohen Zinssatz gebe und er wolle durch einen verminderten Zinssatz einen Betrag an die Bürgerschaft zurückgeben.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass zu Genüge über die Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes berichtet worden sei und durch den unveränderten Zinssatz eine Konstanz der Gemeinde erreicht werden solle. Er ergänzt, dass durch Investitionen in Maßnahmen der Bürgerschaft ein Ausgleich geschaffen werden könne. Bei der Grundsteuer B sei die Gemeinde Rosendahl mittlerweile entgegen der Meinung einzelner Ratsmitglied mit dem Hebesatz von 510 v.H. nicht mehr „Spitzenreiter im negativen Sinn, sondern nur noch im Mittelfeld zu finden. Insgesamt sehe er es als nicht gegeben an, den Zinssatz zu verringern, so Bürgermeister Gottheil.

 

Ausschussmitglied Meinert möchte wissen, welche finanziellen Auswirkungen es gebe, wenn der Zinssatz unter 5 % bzw. 5,87 % festgesetzt werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass bei einem Zinssatz unter 5 % eine Mindereinnahme von ca. 50.000 € pro Jahr erzielt werde. Er sehe in dem jetzigen Zinssatz einen gangbaren und sachgerechten Mittelweg.

 

Ausschussmitglied Mensing moniert, dass der Bürgerschaft keine Erleichterung zu Teil werde.

 

Kämmerin Nürenberg führt aus, dass Kredite zum Teil lange Laufzeiten haben und ein feststehender Zinssatz vorhanden sei. Sie ergänzt, dass der maximal zulässige Zinssatz für die Minimierung der Kosten gewählt worden sei.

 

Antrag der WIR-Fraktion auf Festschreibung des kalk. Zinssatzes auf 3,997 %

 

Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Antrag abgelehnt

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: