1. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/536 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2016 wird mit einer Bilanzsumme von 79.884.009,57 € festgestellt.
2. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/536 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2016 mit einem Überschuss in Höhe von 8.278.860,08 € wird festgestellt.
3. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/536 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2016 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 11.643.158,35 € wird festgestellt.
4. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/536 als Anlage IV beigefügte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wird festgestellt.
5. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/536 als Anlage V beigefügte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wird festgestellt.
6. Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage IX/536 als Anlage VI beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
7. Der festgestellte Jahresüberschuss für das
Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 8.278.860,08 € wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO
NRW i.V.m. § 75 Abs. 3 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Abstimmungsergebnis: 6
Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen
Ausschussvorsitzender Schubert verweist auf die Sitzungsvorlage IX/536 und gibt Erläuterungen.
Ausschussvorsitzender Schubert begrüßt zu diesem
Tagesordnungspunkt Frau Graf von der Concunia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mbH.
Frau Graf stellt den Jahresabschluss 2016 mittels
einer Power-Point-Präsentation ausführlich und umfänglich vor. Die
Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei.
Ausschussmitglied Branse führt aus, dass ab dem
Haushaltsjahr 2013 ein positives Jahresergebnis erzielt worden sei und er es
als gegeben ansehe, dass weiterhin kostendeckend gearbeitet werden könne. Er
moniert, dass liquide Mittel ausreichend vorhanden seien und es keine
Erleichterung bei der Bürgerschaft gebe. Er ergänzt, dass es ihm wichtig sei,
mit dem erzielten Überschuss zukunftsorientiert zu handeln. Er spricht Dank für
die Ausfertigung des Berichtes an Frau Graf aus.
Ausschussmitglied Weber führt aus, dass er die
Meinung vertrete, dass die Gemeinde Rosendahl für die Zukunft gut aufgestellt
sei. Er vertrete die Meinung, dass besser in die Zukunft der Gemeinde Rosendahl
investiert werde, als der Bürgerschaft Steuererleichterungen in Aussicht zu
stellen. Er möchte wissen, warum sich die Zinslast erhöht habe.
Frau Graf führt aus, dass es aufgrund des
Rückkaufes eines Swap-Kredites zu einer Erhöhung der Zinslast gekommen sei. Dem
stehe jedoch eine niedrigere Zinslast in den Folgejahren gegenüber.
Ausschussmitglied Lethmate möchte wissen, wie hoch
die Gewerbesteuerrückforderungen, die im Punkt der Chancen und Risiken im
Lagebericht zum Jahresabschluss erwähnt werden, sein können.
Frau Graf führt aus, dass die Gewerbesteuerrückforderungen
schwer abschätzbar seien und immer an der Endveranlagung berechnet werden. In
diesen Fall handelt es sich voraussichtlich um einen vergleichsweise niedrigen
Betrag.
Ausschussmitglied Mensing führt aus, dass die
WIR-Fraktion den Antrag stellen werde, dass der Jahresüberschuss der
allgemeinen Rücklage zugeführt werde.
Ausschussmitglied Schulze Baek führt für die
CDU-Fraktion aus, dass der Antrag der Wir-Fraktion nicht unterstützt werde. Er
sehe die Problematik, dass es bei einer Zuführung des Überschusses in die
allgemeine Rücklage zukünftig zu Einschränkungen des laufenden Geschäftes
kommen könne.
Ausschussmitglied Mensing führt aus, dass das
Eigenkapital der Gemeinde Rosendahl rund 24.400.000 € betrage. Er sehe die
allgemeine Rücklage als zu niedrig an und sie solle auf den Wert der
Eröffnungsbilanz (rund 27.400.000 €) erhöht werden.
Kämmerin Nürenberg führt aus, dass es die Pflicht
der Gemeinde sei, den Haushalt und den Jahresabschluss auszugleichen. Das sei
gewährleistet, wenn Ausgleichsrücklage vorhanden ist. Auch wenn diese durch die
Zuführung des hohen Jahresüberschusses 2016 enorm ansteige, werde die Gemeinde
in Zukunft nicht unbegrenzt Jahresfehlbeträge erwirtschaften, ohne dass
Sparmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Eine hohe Ausgleichsrücklage führe nicht
unmittelbar zu hohen Ausgaben in den
Folgejahren.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass er die
Befürchtung nicht teile, dass durch den Rat der Gemeinde Rosendahl ein
verschwenderisches Verhalten mit den vorhandenen Mitteln erfolgen könne und
ergänzt, dass für das Haushaltjahr 2018 eventuell wieder mit
Schlüsselzuweisungen zu rechnen sei. Er führt aus, dass sich der Haushalt der
Gemeinde Rosendahl nicht permanent auf dem jetzigen Niveau bewegen werde und
deshalb solle der volle Betrag in die Ausgleichsrücklage überführt werden, um
einen entsprechenden Ausgleich für evtl. Fehlbeträge in der Zukunft zu
gewährleisten.
Ausschussmitglied Branse möchte wissen, wann auf
die Ausgleichs- und die allgemeine Rücklage zurückgegriffen werden könne.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die
Begrifflichkeiten nicht passend gewählt seien, da es sich um fiktive
Unterpunkte der Bilanz handelt, die nicht zwingend als finanzielle Reserve z.B.
auf einem Festgeldkonto vorliegen. Er ergänzt, dass die Ausgleichsrücklage als
Puffer installiert worden sei, um in einem gewissen Maß Jahresfehlbeträge
ausgleichen zu können. Es werde zunächst bei Bedarf auf die Ausgleichrücklage
zurückgegriffen, so Bürgermeister Gottheil und erst bei einem Zugriff auf die allgemeine
Rücklage sei eine Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde gegeben. Erst
bei zu starker Inanspruchnahme derselben – z.B. 25% in einem Jahr oder in zwei
aufeinander folgenden Jahren 2 mal 5 % - stehe ein Haushaltssicherungskonzept
im Raum.
Über den Antrag der Wir-Fraktion auf Überführung
des Überschusses in die allgemeine Rücklage findet vorab keine gesonderte
Abstimmung statt, da über TOP 7 des
Beschlussvorschlags eine getrennte Abstimmung vorgenommen werde.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: