Sitzung: 21.09.2017 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: IX/550
- Der Rat der Gemeinde Rosendahl
beschließt die Übernahme des 20%igen Eigenanteils für Wegebau- und
Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der vereinfachten Flurbereinigung Darfeld
entsprechend dem sich aus dieser Verwaltungsvorlage sowie aus den
ergänzenden Erläuterungen der Bezirksregierung Münster in der heutigen
Sitzung ergebenden inhaltlichen und finanziellen Rahmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im
Haushaltsplan 2018 einen entsprechenden investiven Haushaltsansatz beim
Produkt 57 / II/12.001 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrsanlagen
auszuweisen.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/550 und gibt Erläuterungen.
Ausschussvorsitzender Lembeck begrüßt von der
Bezirksregierung Münster – Amt 33 – die
Herren Lange, Timmer und Holz. Frau Kehl sei erkrankt und lasse sich
entschuldigen, so Herr Lange.
Mittels einer Power-Point-Präsentation wird die
Maßnahme ausführlich und umfänglich und mit Ergänzungen der Herren Lange,
Timmer und Holz dargestellt. Die Power-Point-Präsentation liegt der
Niederschrift als Anlage I bei.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass das
Flurbereinigungsverfahren drei Ziele verfolge. Zum einen vernünftig zu
bewirtschaftende Fläche zu schaffen, zum anderen den Wegebau mit
Ausgleichsmaßnahmen zu optimieren und schließlich den Hochwasserschutz
einschließlich Kompensationsmaßnahmen zu intensivieren. Er vertrete die Meinung
und empfehle, dass durch die Gemeinde Rosendahl der 20 %ige Eigenanteil
übernommen werden solle. Hieraus resultiere keine Bevorzugung der Anwohner,
stellt Bürgermeister Gottheil klar.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass die
Wirtschaftswege in Niedersachsen vornehmlich wassergebunden und kaum
asphaltiert seien. Er möchte wissen, ob die Wege tatsächlich asphaltiert werden
müssen. Er selber sei kein Freund von Asphaltwegen. Auch möchte er wissen, ob
bei Baubeginn in 2019 das heute dargestellte Zahlenwerk dann noch aktuell sei
oder nur ein Vorratsbeschluss gefasst werden solle.
Herr Holz führt aus, dass ihm keine Information zu
den Wirtschaftswegen in Niedersachsen vorliege. Die Wegeführung werde nach der
Belastung gebaut bzw. ausgebaut und nur dort Asphalt eingesetzt, wo dies
sinnvoll sei, so Herr Holz. Er ergänzt, dass sich die Kosten bis zu dem
Baubeginn 2019 noch verändern können, aber nach heutigen Erkenntnissen eine
Preisstabilität gegeben sein werde.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass er
die Meinung vertrete, dass die Darstellung der Maßnahme noch keine
Abschlussreife habe.
Herr Timmer berichtet, dass es sich bisher um eine
Planaufstellungsphase handele, welche sich möglichst nah am zukünftigen Zustand
orientiere. Er ergänzt, dass bereits ca. 90 % der Wegeplanung festgezurrt seien.
Ausschussmitglied Gövert möchte wissen, ob die
Kompensationsmaßnahmen in dem Gemeindeanteil enthalten seien.
Herr Lange bejaht dies.
Ausschussmitglied Weber möchte wissen, welchen
Effekt die Flurbereinigung habe und wie viele weniger Flurstücke es geben werde.
Auch möchte er wissen, wieviel Fläche im Flurbereinigungsgebiet der Gemeinde
gehöre. Er möchte einen vernünftigen Ausgleich zwischen Kosten und Nutzen und
keine Begünstigung von Anliegern erreichen.
Herr Timmer führt aus, dass die Gespräche mit den
Teilnehmern der Flurbereinigung einzeln bezüglich der Neuordnung geführt worden
seien. Mit den daraus gewonnen Erkenntnissen sei das Wegenetz angepasst worden.
Herr Lange führt aus, dass durch die
Flächenzusammenlegung eine Steigerung des Bodenwertes erfolgen werde. In
Billerbeck (Flurbereinigung Aulendorf) seien von 100 Grundstücken nur noch 50
Grundstücke übrig geblieben und gleiches werde für Rosendahl anvisiert und es
werden 2 Mio € durch Förderung in die Maßnahme investiert, so Herr Lange.
Produktverantwortlicher Kortüm führt aus, dass der
Gemeinde zwischen 4 und 5 ha Grundstücksflächen in dem
Flurbereinigungsverfahren gehören.
Ausschussmitglied Espelkott führt aus, dass er
Ausschussmitglied Weber so verstehe, dass Anlieger im Außenbereich begünstigt
und Anlieger im Innenbereich belastet werden.
Ausschussmitglied Steindorf führt aus, dass er die
Meinung vertrete, dass viele Dinge durch privatrechtliche Absprachen nicht mehr
zu klären seien und deshalb solle eine neue Sortierung vorgenommen werden. Er
sehe keine Vergleichbarkeit mit KAG-Maßnahmen und sei froh, wenn die Maßnahme
starte und die Kosten vornehmlich durch Dritte getragen werden.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt vertritt die
Meinung, dass in den Flurbereinigungsverfahren im OT Holtwick und im OT
Osterwick keine Beiträge durch Anlieger gezahlt worden seien.
Herr Lange führt aus, dass die Anlieger durch die
Bereitstellung von Flächen ihren Beitrag in den Flurbereinigungsverfahren
geleistet haben bzw. zukünftig leisten werden.
Ausschussmitglied Weber führt aus, dass er eine
Aufstellung zu den Flurbereinigungsverfahren in den OT´en Holtwick und
Osterwick haben möchte, worin aufgeführt werde, was an Mitteln eingesetzt
worden sei und welchen Beitrag die Anlieger geleistet hätten, um den Sinn und
Zweck des Flurbereinigungsverfahrens im OT Darfeld erkennen zu können. Er
wünscht sich, dass der Umwelt in dem Verfahren ein größerer Raum beigemessen
werde.
Herr Lange führt aus, dass für die
Landschaftsentwicklung ca. 500.000 € eingesetzt werden und dies durch den
Landschaftsplan und eine entsprechende Umsetzung im Flurbereinigungsverfahren
gesichert sei. Er ergänzt, dass sich der Kreis Coesfeld damit einverstanden
erkläre, dass das Flurbereinigungsverfahren auf dem Landschaftsplan basiere. Im
Flurbereinigungsverfahren „Aulendorf“ in Billerbeck sei kein Baum gefällt oder
eine Hecke gerodet worden.
Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, ob die
Ausgleichsmaßnahmen nur im OT Darfeld umgesetzt werden, oder der Erwerb von
Ökopunkten möglich sei.
Herr Lange führt aus, dass die Ausgleichsmaßnahmen
nur im OT Darfeld vorgenommen werden.
Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, ob die
Bauernschaft „Höpingen“ im OT Darfeld zu dem Flurbereinigungsverfahren gehöre.
Herr Timmer führt aus, dass die Bauernschaft
„Höpingen“ nicht zu dem Flurbereinigungsverfahren gehöre.
Ausschussmitglied Weber führt aus, dass in der
heutigen Sitzung ein Beschluss über die Übernahme des 20 %-igen Anteil gefasst
werden solle. Er möchte wissen, bis zu welchem Zeitpunkt ein Beschluss
vorliegen müsse, da er die Meinung vertrete, dass der Beschluss heute nicht
gefasst werden könne.
Herr Timmer führt aus, dass ein Beschluss
spätestens zum Vorstellungstermin vorliegen solle.
Ausschussmitglied Steindorf vertritt die Meinung,
dass die Beschlussempfehlung ausführlich erörtert worden sei und beschlossen
werden könne.
Ausschussmitglied Hemker führt aus, dass es in der
Bauernschaft „Höpingen“ viel Gefälle gebe. Er möchte wissen, wie die
Wegeführung der wassergebundenen Wege nach einem Starkregenereignis wohl
aussehen werde, wenn diese durch schwere Landmaschinen befahren werden.
Herr Holz führt aus, dass man ein solches
Einzelereignis nicht lückenlos mitplanen könne, man jedoch insgesamt eine
deutliche Verbesserung der Gesamtsituation auch aus diesem Blickwinkel heraus
anstrebe.
Ausschussmitglied Weber führt aus, dass er einen
Antrag stelle, dass zur Sitzung des Rates am 05. Oktober 2017 eine Übersicht über
den Anteil von 20 % und die Flächen der Gemeinde vorgelegt werde.
Herr Timmer führt aus, dass sich die Wegeführung
in einem desolaten Zustand befinde und die Gemeinde bezüglich der Wegeführung
verkehrssicherungspflichtig sei.
Ausschussmitglied Weber führt aus, dass eine
KGA-Beitragssatzung mit Außenbereichsregelungen vorhanden sei und er bezüglich
des Flurbereinigungsverfahrens eine Abweichung davon sehe.
Abstimmung über den Antrag von Ausschussmitglied
Weber:
Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 8 Nein-Stimmen
Antrag
abgelehnt
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei den Herren Lang, Holz und Timmer für die Ausführungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: