Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Der Rat der Gemeinde Rosendahl beschließt die Übernahme des 20%igen Eigenanteils für Wegebau- und Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der vereinfachten Flurbereinigung Darfeld entsprechend dem sich aus dieser Verwaltungsvorlage sowie aus den ergänzenden Erläuterungen der Bezirksregierung Münster in der heutigen Sitzung ergebenden inhaltlichen und finanziellen Rahmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsplan 2018 einen entsprechenden investiven Haushaltsansatz beim Produkt 57 / II/12.001 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrsanlagen auszuweisen.

 


Abstimmungsergebnis:              8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/550 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck begrüßt von der Bezirksregierung Münster – Amt 33 –  die Herren Lange, Timmer und Holz. Frau Kehl sei erkrankt und lasse sich entschuldigen, so Herr Lange.

 

Mittels einer Power-Point-Präsentation wird die Maßnahme ausführlich und umfänglich und mit Ergänzungen der Herren Lange, Timmer und Holz dargestellt. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass das Flurbereinigungsverfahren drei Ziele verfolge. Zum einen vernünftig zu bewirtschaftende Fläche zu schaffen, zum anderen den Wegebau mit Ausgleichsmaßnahmen zu optimieren und schließlich den Hochwasserschutz einschließlich Kompensationsmaßnahmen zu intensivieren. Er vertrete die Meinung und empfehle, dass durch die Gemeinde Rosendahl der 20 %ige Eigenanteil übernommen werden solle. Hieraus resultiere keine Bevorzugung der Anwohner, stellt Bürgermeister Gottheil klar.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass die Wirtschaftswege in Niedersachsen vornehmlich wassergebunden und kaum asphaltiert seien. Er möchte wissen, ob die Wege tatsächlich asphaltiert werden müssen. Er selber sei kein Freund von Asphaltwegen. Auch möchte er wissen, ob bei Baubeginn in 2019 das heute dargestellte Zahlenwerk dann noch aktuell sei oder nur ein Vorratsbeschluss gefasst werden solle.

 

Herr Holz führt aus, dass ihm keine Information zu den Wirtschaftswegen in Niedersachsen vorliege. Die Wegeführung werde nach der Belastung gebaut bzw. ausgebaut und nur dort Asphalt eingesetzt, wo dies sinnvoll sei, so Herr Holz. Er ergänzt, dass sich die Kosten bis zu dem Baubeginn 2019 noch verändern können, aber nach heutigen Erkenntnissen eine Preisstabilität gegeben sein werde.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass er die Meinung vertrete, dass die Darstellung der Maßnahme noch keine Abschlussreife habe.

 

Herr Timmer berichtet, dass es sich bisher um eine Planaufstellungsphase handele, welche sich möglichst nah am zukünftigen Zustand orientiere. Er ergänzt, dass bereits ca. 90 % der Wegeplanung  festgezurrt seien.

 

Ausschussmitglied Gövert möchte wissen, ob die Kompensationsmaßnahmen in dem Gemeindeanteil enthalten seien.

 

Herr Lange bejaht dies.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, welchen Effekt die Flurbereinigung habe und wie viele weniger Flurstücke es geben werde. Auch möchte er wissen, wieviel Fläche im Flurbereinigungsgebiet der Gemeinde gehöre. Er möchte einen vernünftigen Ausgleich zwischen Kosten und Nutzen und keine Begünstigung von Anliegern erreichen.

 

Herr Timmer führt aus, dass die Gespräche mit den Teilnehmern der Flurbereinigung einzeln bezüglich der Neuordnung geführt worden seien. Mit den daraus gewonnen Erkenntnissen sei das Wegenetz angepasst worden.

 

Herr Lange führt aus, dass durch die Flächenzusammenlegung eine Steigerung des Bodenwertes erfolgen werde. In Billerbeck (Flurbereinigung Aulendorf) seien von 100 Grundstücken nur noch 50 Grundstücke übrig geblieben und gleiches werde für Rosendahl anvisiert und es werden 2 Mio € durch Förderung in die Maßnahme investiert, so Herr Lange.

 

Produktverantwortlicher Kortüm führt aus, dass der Gemeinde zwischen 4 und 5 ha Grundstücksflächen in dem Flurbereinigungsverfahren gehören.

 

Ausschussmitglied Espelkott führt aus, dass er Ausschussmitglied Weber so verstehe, dass Anlieger im Außenbereich begünstigt und Anlieger im Innenbereich belastet werden.

 

Ausschussmitglied Steindorf führt aus, dass er die Meinung vertrete, dass viele Dinge durch privatrechtliche Absprachen nicht mehr zu klären seien und deshalb solle eine neue Sortierung vorgenommen werden. Er sehe keine Vergleichbarkeit mit KAG-Maßnahmen und sei froh, wenn die Maßnahme starte und die Kosten vornehmlich durch Dritte getragen werden.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt vertritt die Meinung, dass in den Flurbereinigungsverfahren im OT Holtwick und im OT Osterwick keine Beiträge durch Anlieger gezahlt worden seien.

 

Herr Lange führt aus, dass die Anlieger durch die Bereitstellung von Flächen ihren Beitrag in den Flurbereinigungsverfahren geleistet haben bzw. zukünftig leisten werden.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass er eine Aufstellung zu den Flurbereinigungsverfahren in den OT´en Holtwick und Osterwick haben möchte, worin aufgeführt werde, was an Mitteln eingesetzt worden sei und welchen Beitrag die Anlieger geleistet hätten, um den Sinn und Zweck des Flurbereinigungsverfahrens im OT Darfeld erkennen zu können. Er wünscht sich, dass der Umwelt in dem Verfahren ein größerer Raum beigemessen werde.

 

Herr Lange führt aus, dass für die Landschaftsentwicklung ca. 500.000 € eingesetzt werden und dies durch den Landschaftsplan und eine entsprechende Umsetzung im Flurbereinigungsverfahren gesichert sei. Er ergänzt, dass sich der Kreis Coesfeld damit einverstanden erkläre, dass das Flurbereinigungsverfahren auf dem Landschaftsplan basiere. Im Flurbereinigungsverfahren „Aulendorf“ in Billerbeck sei kein Baum gefällt oder eine Hecke gerodet worden.

 

Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, ob die Ausgleichsmaßnahmen nur im OT Darfeld umgesetzt werden, oder der Erwerb von Ökopunkten möglich sei.

 

Herr Lange führt aus, dass die Ausgleichsmaßnahmen nur im OT Darfeld vorgenommen werden.

 

Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, ob die Bauernschaft „Höpingen“ im OT Darfeld zu dem Flurbereinigungsverfahren gehöre.

 

Herr Timmer führt aus, dass die Bauernschaft „Höpingen“ nicht zu dem Flurbereinigungsverfahren gehöre.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass in der heutigen Sitzung ein Beschluss über die Übernahme des 20 %-igen Anteil gefasst werden solle. Er möchte wissen, bis zu welchem Zeitpunkt ein Beschluss vorliegen müsse, da er die Meinung vertrete, dass der Beschluss heute nicht gefasst werden könne.

 

Herr Timmer führt aus, dass ein Beschluss spätestens zum Vorstellungstermin vorliegen solle.

 

Ausschussmitglied Steindorf vertritt die Meinung, dass die Beschlussempfehlung ausführlich erörtert worden sei und beschlossen werden könne.

 

Ausschussmitglied Hemker führt aus, dass es in der Bauernschaft „Höpingen“ viel Gefälle gebe. Er möchte wissen, wie die Wegeführung der wassergebundenen Wege nach einem Starkregenereignis wohl aussehen werde, wenn diese durch schwere Landmaschinen befahren werden.

 

Herr Holz führt aus, dass man ein solches Einzelereignis nicht lückenlos mitplanen könne, man jedoch insgesamt eine deutliche Verbesserung der Gesamtsituation auch aus diesem Blickwinkel heraus anstrebe.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass er einen Antrag stelle, dass zur Sitzung des Rates am 05. Oktober 2017 eine Übersicht über den Anteil von 20 % und die Flächen der Gemeinde vorgelegt werde.

 

Herr Timmer führt aus, dass sich die Wegeführung in einem desolaten Zustand befinde und die Gemeinde bezüglich der Wegeführung verkehrssicherungspflichtig sei.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass eine KGA-Beitragssatzung mit Außenbereichsregelungen vorhanden sei und er bezüglich des Flurbereinigungsverfahrens eine Abweichung davon sehe.

 

Abstimmung über den Antrag von Ausschussmitglied Weber:

 

Abstimmungsergebnis:              1 Ja-Stimme, 8 Nein-Stimmen

 

Antrag abgelehnt

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei den Herren Lang, Holz und Timmer für die Ausführungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: