Beschluss: Kenntnis genommen

 

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/553 und gibt Erläuterungen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb geht auf die themenbezogene Verteilung der Maßnahmen an die einzelnen Ausschüsse ein und gibt einen kurzen Überblick über die Maßnahmen. Sie sei der Meinung, dass die Maßnahmen „Optimierung der Vechtequelle“ im OT Darfeld und als neue Maßnahme (Nr. 25) die „Optimierung und Ertüchtigung des Zivil- und Feuerschutzes“ in den Bereich des Ver- und Entsorgungsausschuss gehören könne.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass die nachhaltige Klärung zu den Abwässern gewünscht sei, um eine Förderung hierfür zu erhalten.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass im jetzigen Stadium des IKEK die Maßnahmen breit gefasst werden sollen, um möglichst eine finanzielle Förderung für die Maßnahmen zu erhalten. Er ergänzt, dass die Klärung zu den Abwässern an das Büro „plan-lokal“ übermittelt werden könne, um es mit in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen.

 

Ausschussmitglied Neumann führt aus, dass die Problematik mit „Microplastiken und Medikamentationen“ mit in den Maßnahmenkatalog aufgenommen werden solle.

 

Ausschussmitglied Branse führt aus, dass seiner Meinung nach alle Maßnahmen getrennt behandelt und dargestellt werden sollen, damit sich die Bürgerschaft besser in den Maßnahmen wiederfinde.

 

Bürgermeister Gottheil betont, dass er es positiv aufgenommen habe, dass sich die Bürgerschaft rege in die Erstellung der Maßnahmen eingebracht habe. Er ergänzt, dass die drei weiteren Maßnahmen (Nr. 23 – 25 des Maßnahmenkatalogs) im Nachhinein mit aufgenommen worden seien. Er ergänzt, dass die drei neuen Maßnahmen der Bürgerschaft zu Gute kommen und hierfür eventuell eine Förderung in Anspruch genommen werden könne.

 

Ausschussmitglied Mensing führt aus, dass der Hochwasserschutz mit in den Maßnahmenkatalog aufgenommen werden solle, auch um die Voraussetzungen für eine Förderung zu ermöglichen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der Hochwasserschutz in der Maßnahme Nr. 25 (Optimierung und Ertüchtigung des Zivil- und Feuerschutzes) enthalten sei und eventuell ein Querverweis zu Maßnahme Nr. 23 (Kampagne „Rosendahl – eine umweltfreundliche Kommune“) aufgrund der vierten Reinigungsstufe aufgenommen werden könne. Er ergänzt, dass es positiv aufgenommen werde, dass im Ausschuss ein Konsens zu den bisherigen und den neuen Maßnahmen bestehe.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Ein Beschluss muss durch den Ausschuss formal nicht gefasst werden. Eine Abstimmung erfolgt daher nicht.