Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf
die Sitzungsvorlage IX/553 und gibt Erläuterungen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb geht auf die
themenbezogene Verteilung der Maßnahmen an die einzelnen Ausschüsse ein und
gibt einen kurzen Überblick über die Maßnahmen. Sie sei der Meinung, dass die
Maßnahmen „Optimierung der Vechtequelle“ im OT Darfeld und als neue Maßnahme
(Nr. 25) die „Optimierung und Ertüchtigung des Zivil- und Feuerschutzes“ in den
Bereich des Ver- und Entsorgungsausschuss gehören könne.
Ausschussmitglied Weber führt aus, dass die
nachhaltige Klärung zu den Abwässern gewünscht sei, um eine Förderung hierfür
zu erhalten.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass im jetzigen
Stadium des IKEK die Maßnahmen breit gefasst werden sollen, um möglichst eine
finanzielle Förderung für die Maßnahmen zu erhalten. Er ergänzt, dass die
Klärung zu den Abwässern an das Büro „plan-lokal“ übermittelt werden könne, um
es mit in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen.
Ausschussmitglied Neumann führt aus, dass die
Problematik mit „Microplastiken und Medikamentationen“ mit in den
Maßnahmenkatalog aufgenommen werden solle.
Ausschussmitglied Branse führt aus, dass seiner
Meinung nach alle Maßnahmen getrennt behandelt und dargestellt werden sollen,
damit sich die Bürgerschaft besser in den Maßnahmen wiederfinde.
Bürgermeister Gottheil betont, dass er es positiv
aufgenommen habe, dass sich die Bürgerschaft rege in die Erstellung der
Maßnahmen eingebracht habe. Er ergänzt, dass die drei weiteren Maßnahmen (Nr.
23 – 25 des Maßnahmenkatalogs) im Nachhinein mit aufgenommen worden seien. Er
ergänzt, dass die drei neuen Maßnahmen der Bürgerschaft zu Gute kommen und
hierfür eventuell eine Förderung in Anspruch genommen werden könne.
Ausschussmitglied Mensing führt aus, dass der
Hochwasserschutz mit in den Maßnahmenkatalog aufgenommen werden solle, auch um
die Voraussetzungen für eine Förderung zu ermöglichen.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der
Hochwasserschutz in der Maßnahme Nr. 25 (Optimierung und Ertüchtigung des
Zivil- und Feuerschutzes) enthalten sei und eventuell ein Querverweis zu
Maßnahme Nr. 23 (Kampagne „Rosendahl – eine umweltfreundliche Kommune“)
aufgrund der vierten Reinigungsstufe aufgenommen werden könne. Er ergänzt, dass
es positiv aufgenommen werde, dass im Ausschuss ein Konsens zu den bisherigen
und den neuen Maßnahmen bestehe.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Ein Beschluss muss durch den Ausschuss formal
nicht gefasst werden. Eine Abstimmung erfolgt daher nicht.