Nachtrag: 24.08.2006

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Das Verfahren zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/406 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dabei ist dem Plan A der Urzustand; die Änderung dem Plan B zu entnehmen. Beide Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/406 und bat Herrn Lang vom Planungsbüro Wolters Partner um Vorstellung.

 

Anhand einer Beamerpräsentation zeigte Herr Lang dem Ausschuss die erforderlichen Änderungspunkte für den Bereich der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes auf. Es handele sich hierbei um

-          Änderung von “Fläche für Landwirtschaft” in “Wohnbaufläche”

-          Änderung von “Fläche für Landwirtschaft” in “Fläche für Ver- und Entsorgung” mit der Zweckbestimmung “Regenrückhaltung”

-          Änderung  von “Fläche für Landwirtschaft in “Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft”

 

Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis und fasste nachstehenden Beschlussvorschlag für den Rat: