Ausschussmitglied Espelkott führt aus, dass an der Sudetenstraße im OT Darfeld Kanalarbeiten erfolgt seien. Er fragt, ob es richtig sei, dass der dort ansässige DRK-Kindergarten nicht schriftlich über den Beginn der Maßnahme informiert worden sei. Er ergänzt, dass die Nutzer von gemeindlichen Gebäuden auch informiert werden sollen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass nur Eigentümer der anliegenden Grundstücke und die im Einwohnerwesen verzeichneten Bürger als Anlieger ein Anschreiben erhalten hätten. Die Bediensteten des DRK-Kindergartens hätten die Information zum Baustellenstart infolgedessen erst am ersten Bautag erhalten. Für die Zukunft werde in ähnlich gelagerten Fällen geprüft, ob neben Eigentümern auch weitere Nutzer von einer Maßnahme betroffen seien. Im Bedarfsfall sollen auch diese rechtzeitig informiert werden.