Der Rat der Gemeinde Rosendahl beschließt die Übernahme des 20%igen
Eigenanteils für Wegebau- und Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der
Vereinfachten Flurbereinigung Darfeld entsprechend dem sich aus dieser
Verwaltungsvorlage sowie aus den ergänzenden Erläuterungen der Bezirksregierung
Münster in der heutigen Sitzung ergebenden inhaltlichen und finanziellen
Rahmen.
Abstimmungsergebnis: 15
Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsplan 2018 einen investiven
Haushaltsansatz von 270.000 € beim Produkt 57 / II/12.001 Straßen, Wege, Plätze
und Verkehrsanlagen auszuweisen.
Abstimmungsergebnis:
18 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
Bürgermeister Gottheil bedankt sich bei Frau Bix
und Herrn Timmer für die Ausführungen und verabschiedet sie.
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/550 und gibt Erläuterungen.
Er begrüßt Frau Bix und Herrn Timmer von der
Bezirksregierung Münster – Amt 33 – (AfAO Coesfeld). Frau Bix und Herr Timmer
stellen die Maßnahme mittels einer Power-Point-Präsentation ausführlich und
umfänglich dar. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei.
Ratsmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass seine im
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 14.09.2017 geäußerten Bedenken gegenüber
den veranschlagten Zahlen nunmehr noch verstärkt worden seien. Er halte das
Zahlenwerk für fiktiv und die Auskömmlichkeit der Preise beim Baubeginn in 2019
nicht mehr für gegeben.
Frau Bix führt aus, dass bei der Vorlage eines
Förderbescheides die Ausgaben gedeckelt seien und darüber hinaus keine Ausgaben
geleistet werden. Sie ergänzt, dass aufgrund der gängigen Praxis damit
gerechnet werden könne, dass das veranschlagte Preisniveau Bestand habe werde.
Ratsmitglied Weber führt aus, dass Transparenz
vorherrschen müsse. Er moniert, dass durch die Gemeinde Wegekosten in Höhe von
20 % übernommen werden sollen, während eine KAG-Satzung für Wirtschaftswege
vorhanden sei. Er kritisiert, dass in der Sitzungsvorlage die Gesamtsumme und
keine Einzelpositionen aufgeführt seien. Er möchte wissen, wer schlussendlich
von den neuen Wirtschaftswegen profitiere. Er sehe es hier als gegeben an, dass
die Allgemeinheit und nicht der Nutzer für die Maßnahmen aufkommen müsse. Er
wolle einen Antrag stellen, in dem die Gemeinde den 20 %-igen Eigenanteil
übernehme und anschließend eine gerechte Verteilung des Anteils vorgenommen werden
solle. Ihm sei nicht klar, was durch die Betroffenen selber in die Maßnahme
eingebracht werde.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die
KAG-Satzung in den darin geregelten Fallkonstellationen nur Anwendung finden
könne, wenn die Gemeinde selbst die baulichen Maßnahmen durchführe. Vorliegen
sei jedoch die Bezirksregierung Münster für die Abwicklung zuständig.
Produktverantwortlicher Kortüm führt aus, dass in
der Flurbereinigung „Holtwick“ die Wirtschaftswege mit einem Betrag von 5.000
DM/km bezuschusst und zwei Wege komplett durch die Gemeinde finanziert worden
seien. Zu der Flurbereinigung „Osterwick“ seien zurzeit noch keine
Informationen vorhanden. Er gehe aber von einer vergleichbaren gemeindlichen
Beteiligung wie bei der Flurbereinigung „Holtwick“ aus.
Frau Bix führt aus, dass die
Flurbereinigungsteilnehmer Kosten in Höhe von ca. 85.000 € (100 €/ha) zu tragen
haätten und eine Flächenbereitstellung durch die Teilnehmer erfolgen werde.
Ratsmitglied Weber möchte wissen, ob durch die
Teilnehmer schon ein Betrag gezahlt worden sei.
Frau Bix führt aus, dass durch die Teilnehmer
bisher bereits 50 €/ha gezahlt worden seien.
Ratsmitglied Rahsing führt aus, dass durch die
Teilnehmer Flächen für das Flurbereinigungsverfahren zur Verfügung gestellt werden
und somit die KAG-Satzung keine Anwendung finden könne.
Ratsmitglied Schulze Baek führt aus, dass bei der
Flurbereinigung nur die Personen einen Beitrag zu leisten haben, die
unmittelbar betroffen seien.
Ratsmitglied Mensing führt aus, dass ein Ausbau
von 2,3 km neuen Wegen zwischen Rosendahl und Billerbeck erfolgen solle. Er
möchte wissen, wie die Kosten verteilt werden.
Herr Timmer führt aus, dass die Kosten aufgrund
der tatsächlichen Wegelängen verteilt und abgerechnet werden.
Frau Bix führt aus, dass der Ausbau der Wege bis
zu 160.000 € pro km koste, es aber mit einem durchschnittlichen Wert von
100.000 € pro km gerechnet werde. Sie ergänzt, dass der Weg auf Billerbecker
Seite nicht asphaltiert werde, da hierdurch Kosten gespart werden können. Es
sollen nur dort asphaltiert werden, wo es auch unbedingt nötig sei. Ansonsten werde wassergebunden ausgebaut
werden, so Frau Bix.
Ratsmitglied Weber führt aus, dass er die Meinung
vertrete, dass der Wegebau sowohl im Innen- als
auch im Außenbereich gleich behandelt werden müsse.
Ratsmitglied Branse führt aus, dass er die Meinung
vertrete, dass es nicht sinnvoll sei, die Grundstücke noch größer zu fassen, da
hierdurch seiner Meinung nach die Landwirte keine Möglichkeiten haben, Kosten
einzusparen.
Ratsmitglied Schubert führt aus, dass Wege
vorhanden seien, diese durch die Landwirte genutzt und auch beschädigt werden
und es somit nicht möglich sei, die Landwirte aus der Verpflichtung zur
Unterstützung der Flurbereinigung zu nehmen.
Ratsmitglied Lethmate möchte wissen, wie die
Kosten tatsächlich verteilt werden sollen.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass eine
Klassifizierung und Zustandsbeschreibung der Wege vorgenommen werden müsse. Er
ergänzt, dass es ein immenser Aufwand sei, die Kosten auf die Wege aufzuteilen.
Er führt aus, dass, wenn eine Übernahme des 20 %-igen Anteils nicht erfolge,
die komplette Flurbereinigung in Frage gestellt werden könne und Fördermittel
anderweitig vergeben werden. Durch die Bezirksregierung Münster sei infolge von
Gesprächen mit dem Vorstand des Flurbereinigungsverfahrens darum gebeten
worden, dass durch die Gemeinde der Anteil übernommen werde, um die
Voraussetzungen für die Flurbereinigung zu schaffen.
Ratsmitglied Lembeck führt aus, dass, wenn durch die
Gemeinde ein eigenständiger Ausbau der Wirtschaftswege vorgenommen werde, die
Eigenkosten massiv höher seien als bei der Übernahme des Eigenanteils.
Ratsmitglied Mensing führt aus, dass es seiner
Meinung nach rechtlich nicht durchsetzbar sei, den Anteil im Nachhinein gerecht
zu verteilen, da der Ausbau im Rahmen der Flurbereinigung durchgeführt werde
und somit die KAG-Satzung keine Anwendung finden könne.
Ratsmitglied Branse möchte wissen, wer die
Unterhaltungskosten für die Wege trägt.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der
Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht obliege und sie für den ordnungsgemäßen
Zustand der Wege verantwortlich sei.
Ratsmitglied Weber führt aus, dass er das
Verfahren als nicht vollständig ausgearbeitet sehe und es seiner Meinung nach
ein Vorratsbeschluss gefasst werden solle. Er bestehe darauf, dass nach der
Maßnahme der Anteil gerecht verteilt werden müsse.
Frau Bix führt aus, dass die Vorgehensweise von
Ratsmitglied Weber nicht ohne weiteres umsetzbar sei, da die Teilnehmergemeinschaft
der Flurbereinigung vor Beginn der Maßnahme über die Finanzierung informiert
werden müsse.
Ratsmitglied Weber führt aus, dass es seiner
Meinung nach nur daran liege, dass die KAG-Satzung nicht angewandt werden
könne, da eine Klassifizierung der Wege noch nicht vorgenommen worden sei.
Ratsmitglied Branse führt aus, dass er erst nach
Bekanntsein der tatsächlich vorgenommenen Maßnahmen die Auszahlung des
Eigenanteils vornehmen wolle.
Ratsmitglied Mensing führt aus, dass durch die
Bezirksregierung Münster darüber informiert worden sei, dass eine Vereinbarung
über die Übernahme der Unterhaltungskosten abgeschlossen werden könne und
dieses noch weiter durch die Bezirksregierung Münster konkretisiert werde
solle.
Frau Bix führt aus, dass in früheren
Flurbereinigungsverfahren die Finanzierung einfacher zu gestalten gewesen sei,
als es heute der Fall sei, da früher mehr Finanzmittel zur Verfügung gestanden
hätten. Eine Vereinbarung über die Unterhaltung der Wirtschaftswege solle vor
der Planaufstellung vorliegen, so Frau Bix.
Ratsmitglied Steindorf führt aus, dass seiner
Meinung nach bei einzelnen
Ratsmitgliedern eine Beratungsresidenz vorliege. Er wolle über den Antrag von
Ratsmitglied Weber zur nachträglichen Umlegung des Eigenanteils eine Abstimmung
vornehmen lassen und betont, dass bei einer abschlägigen Abstimmung der
Gemeinde Rosendahl eine große Summe an Fördergeldern vorenthalten bleibe.
Ratsmitglied Weber möchte wissen, ob es zu den
Flurbereinigungsverfahren eine Dokumentationspflicht gebe und wo diese
eingesehen werden könne.
Frau Bix führt aus, dass bei älteren
Flurbereinigungsverfahren eine Dokumentationspflicht bestanden habe und diese
Unterlagen im Flurbereinigungsarchiv in Münster eingesehen werden können.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der Anteil von 20 % soll von der Gemeinde
übernommen werden. Nach Vorlage aller Fakten aus dem Flurbereinigungsverfahren
soll über die Verteilung der Kosten nochmals gesondert entschieden werden.
Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 19 Nein-Stimmen
Antrag
abgelehnt
Ratsmitglied Branse führt aus, dass er eine
getrennte Abstimmung der einzelnen Teile des Beschlussvorschlages wünsche, um
damit zum Ausdruck bringen zu können, dass grundsätzlich die Flurbereinigung gewünscht
sei, aber die Übernahme des Eigenanteils nicht.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass kein
Vorbehalt gegen die Flurbereinigung vorliegen und auch kein Sperrvermerk
veranlasst werden solle. Er ergänzt, dass die Teile des Beschlussvorschlages
aufeinander aufbauen und somit diese
sachlich zusammenhängen. Dennoch könne formal eine getrennte Abstimmung
erfolgen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: