Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat der Gemeinde Rosendahl beschließt die Übernahme des 20%igen Eigenanteils für Wegebau- und Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Vereinfachten Flurbereinigung Darfeld entsprechend dem sich aus dieser Verwaltungsvorlage sowie aus den ergänzenden Erläuterungen der Bezirksregierung Münster in der heutigen Sitzung ergebenden inhaltlichen und finanziellen Rahmen.

 

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsplan 2018 einen investiven Haushaltsansatz von 270.000 € beim Produkt 57 / II/12.001 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrsanlagen auszuweisen.

 

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Bürgermeister Gottheil bedankt sich bei Frau Bix und Herrn Timmer für die Ausführungen und verabschiedet sie.

 

 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/550 und gibt Erläuterungen.

 

Er begrüßt Frau Bix und Herrn Timmer von der Bezirksregierung Münster – Amt 33 – (AfAO Coesfeld). Frau Bix und Herr Timmer stellen die Maßnahme mittels einer Power-Point-Präsentation ausführlich und umfänglich dar. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass seine im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 14.09.2017 geäußerten Bedenken gegenüber den veranschlagten Zahlen nunmehr noch verstärkt worden seien. Er halte das Zahlenwerk für fiktiv und die Auskömmlichkeit der Preise beim Baubeginn in 2019 nicht mehr für gegeben.

 

Frau Bix führt aus, dass bei der Vorlage eines Förderbescheides die Ausgaben gedeckelt seien und darüber hinaus keine Ausgaben geleistet werden. Sie ergänzt, dass aufgrund der gängigen Praxis damit gerechnet werden könne, dass das veranschlagte Preisniveau Bestand habe werde.

 

Ratsmitglied Weber führt aus, dass Transparenz vorherrschen müsse. Er moniert, dass durch die Gemeinde Wegekosten in Höhe von 20 % übernommen werden sollen, während eine KAG-Satzung für Wirtschaftswege vorhanden sei. Er kritisiert, dass in der Sitzungsvorlage die Gesamtsumme und keine Einzelpositionen aufgeführt seien. Er möchte wissen, wer schlussendlich von den neuen Wirtschaftswegen profitiere. Er sehe es hier als gegeben an, dass die Allgemeinheit und nicht der Nutzer für die Maßnahmen aufkommen müsse. Er wolle einen Antrag stellen, in dem die Gemeinde den 20 %-igen Eigenanteil übernehme und anschließend eine gerechte Verteilung des Anteils vorgenommen werden solle. Ihm sei nicht klar, was durch die Betroffenen selber in die Maßnahme eingebracht werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die KAG-Satzung in den darin geregelten Fallkonstellationen nur Anwendung finden könne, wenn die Gemeinde selbst die baulichen Maßnahmen durchführe. Vorliegen sei jedoch die Bezirksregierung Münster für die Abwicklung zuständig.

 

Produktverantwortlicher Kortüm führt aus, dass in der Flurbereinigung „Holtwick“ die Wirtschaftswege mit einem Betrag von 5.000 DM/km bezuschusst und zwei Wege komplett durch die Gemeinde finanziert worden seien. Zu der Flurbereinigung „Osterwick“ seien zurzeit noch keine Informationen vorhanden. Er gehe aber von einer vergleichbaren gemeindlichen Beteiligung wie bei der Flurbereinigung „Holtwick“ aus.

 

Frau Bix führt aus, dass die Flurbereinigungsteilnehmer Kosten in Höhe von ca. 85.000 € (100 €/ha) zu tragen haätten und eine Flächenbereitstellung durch die Teilnehmer erfolgen werde.

 

Ratsmitglied Weber möchte wissen, ob durch die Teilnehmer schon ein Betrag gezahlt worden sei.

 

Frau Bix führt aus, dass durch die Teilnehmer bisher bereits 50 €/ha gezahlt worden seien.

 

Ratsmitglied Rahsing führt aus, dass durch die Teilnehmer Flächen für das Flurbereinigungsverfahren zur Verfügung gestellt werden und somit die KAG-Satzung keine Anwendung finden könne.

 

Ratsmitglied Schulze Baek führt aus, dass bei der Flurbereinigung nur die Personen einen Beitrag zu leisten haben, die unmittelbar betroffen seien.

 

Ratsmitglied Mensing führt aus, dass ein Ausbau von 2,3 km neuen Wegen zwischen Rosendahl und Billerbeck erfolgen solle. Er möchte wissen, wie die Kosten verteilt werden.

 

Herr Timmer führt aus, dass die Kosten aufgrund der tatsächlichen Wegelängen verteilt und abgerechnet werden.

 

Frau Bix führt aus, dass der Ausbau der Wege bis zu 160.000 € pro km koste, es aber mit einem durchschnittlichen Wert von 100.000 € pro km gerechnet werde. Sie ergänzt, dass der Weg auf Billerbecker Seite nicht asphaltiert werde, da hierdurch Kosten gespart werden können. Es sollen nur dort asphaltiert werden, wo es auch unbedingt nötig sei.  Ansonsten werde wassergebunden ausgebaut werden, so Frau Bix.

 

Ratsmitglied Weber führt aus, dass er die Meinung vertrete, dass der Wegebau sowohl im Innen- als  auch im Außenbereich gleich behandelt werden müsse.

 

Ratsmitglied Branse führt aus, dass er die Meinung vertrete, dass es nicht sinnvoll sei, die Grundstücke noch größer zu fassen, da hierdurch seiner Meinung nach die Landwirte keine Möglichkeiten haben, Kosten einzusparen.

 

Ratsmitglied Schubert führt aus, dass Wege vorhanden seien, diese durch die Landwirte genutzt und auch beschädigt werden und es somit nicht möglich sei, die Landwirte aus der Verpflichtung zur Unterstützung der Flurbereinigung zu nehmen.

 

Ratsmitglied Lethmate möchte wissen, wie die Kosten tatsächlich verteilt werden sollen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass eine Klassifizierung und Zustandsbeschreibung der Wege vorgenommen werden müsse. Er ergänzt, dass es ein immenser Aufwand sei, die Kosten auf die Wege aufzuteilen. Er führt aus, dass, wenn eine Übernahme des 20 %-igen Anteils nicht erfolge, die komplette Flurbereinigung in Frage gestellt werden könne und Fördermittel anderweitig vergeben werden. Durch die Bezirksregierung Münster sei infolge von Gesprächen mit dem Vorstand des Flurbereinigungsverfahrens darum gebeten worden, dass durch die Gemeinde der Anteil übernommen werde, um die Voraussetzungen für die Flurbereinigung zu schaffen.

 

Ratsmitglied Lembeck führt aus, dass, wenn durch die Gemeinde ein eigenständiger Ausbau der Wirtschaftswege vorgenommen werde, die Eigenkosten massiv höher seien als bei der Übernahme des Eigenanteils.

 

Ratsmitglied Mensing führt aus, dass es seiner Meinung nach rechtlich nicht durchsetzbar sei, den Anteil im Nachhinein gerecht zu verteilen, da der Ausbau im Rahmen der Flurbereinigung durchgeführt werde und somit die KAG-Satzung keine Anwendung finden könne.

 

Ratsmitglied Branse möchte wissen, wer die Unterhaltungskosten für die Wege trägt.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht obliege und sie für den ordnungsgemäßen Zustand der Wege verantwortlich sei.

 

Ratsmitglied Weber führt aus, dass er das Verfahren als nicht vollständig ausgearbeitet sehe und es seiner Meinung nach ein Vorratsbeschluss gefasst werden solle. Er bestehe darauf, dass nach der Maßnahme der Anteil gerecht verteilt werden müsse.

 

Frau Bix führt aus, dass die Vorgehensweise von Ratsmitglied Weber nicht ohne weiteres umsetzbar sei, da die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung vor Beginn der Maßnahme über die Finanzierung informiert werden müsse.

 

Ratsmitglied Weber führt aus, dass es seiner Meinung nach nur daran liege, dass die KAG-Satzung nicht angewandt werden könne, da eine Klassifizierung der Wege noch nicht vorgenommen worden sei.

 

Ratsmitglied Branse führt aus, dass er erst nach Bekanntsein der tatsächlich vorgenommenen Maßnahmen die Auszahlung des Eigenanteils vornehmen wolle.

 

Ratsmitglied Mensing führt aus, dass durch die Bezirksregierung Münster darüber informiert worden sei, dass eine Vereinbarung über die Übernahme der Unterhaltungskosten abgeschlossen werden könne und dieses noch weiter durch die Bezirksregierung Münster konkretisiert werde solle.

 

Frau Bix führt aus, dass in früheren Flurbereinigungsverfahren die Finanzierung einfacher zu gestalten gewesen sei, als es heute der Fall sei, da früher mehr Finanzmittel zur Verfügung gestanden hätten. Eine Vereinbarung über die Unterhaltung der Wirtschaftswege solle vor der Planaufstellung vorliegen, so Frau Bix.

 

Ratsmitglied Steindorf führt aus, dass seiner Meinung nach bei  einzelnen Ratsmitgliedern eine Beratungsresidenz vorliege. Er wolle über den Antrag von Ratsmitglied Weber zur nachträglichen Umlegung des Eigenanteils eine Abstimmung vornehmen lassen und betont, dass bei einer abschlägigen Abstimmung der Gemeinde Rosendahl eine große Summe an Fördergeldern vorenthalten bleibe.

 

Ratsmitglied Weber möchte wissen, ob es zu den Flurbereinigungsverfahren eine Dokumentationspflicht gebe und wo diese eingesehen werden könne.

 

Frau Bix führt aus, dass bei älteren Flurbereinigungsverfahren eine Dokumentationspflicht bestanden habe und diese Unterlagen im Flurbereinigungsarchiv in Münster eingesehen werden können.

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Anteil von 20 % soll von der Gemeinde übernommen werden. Nach Vorlage aller Fakten aus dem Flurbereinigungsverfahren soll über die Verteilung der Kosten nochmals gesondert entschieden werden.

 

Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 19 Nein-Stimmen

 

Antrag abgelehnt

 

Ratsmitglied Branse führt aus, dass er eine getrennte Abstimmung der einzelnen Teile des Beschlussvorschlages wünsche, um damit zum Ausdruck bringen zu können, dass grundsätzlich die Flurbereinigung gewünscht sei, aber die Übernahme des Eigenanteils nicht.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass kein Vorbehalt gegen die Flurbereinigung vorliegen und auch kein Sperrvermerk veranlasst werden solle. Er ergänzt, dass die Teile des Beschlussvorschlages aufeinander aufbauen und somit  diese sachlich zusammenhängen. Dennoch könne formal eine getrennte Abstimmung erfolgen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: