Nachtrag: 24.08.2006

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Kleikamp II" im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/407 beigefügten Planentwurf (Abgrenzungsplan) zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:          8 Ja-Stimmen

                                                1 Nein-Stimme

 


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/407 und bat Herrn Lang vom Planungsbüro Büro Wolters Partner, Coesfeld, um Vorstellung.

 

Anhand einer Beamerpräsentation erläuterte er dem Ausschuss ausführlich das erarbeitete Plankonzept, welches mit der Sitzungsvorlage Nr. VII/407den Ausschussmitgliedern bereits unterbreitet worden war.

In Anlehnung an das nördlich angrenzende Baugebiet “Kleikamp I” ist entsprechend der derzeitig erkennbaren Nachfrage eine Bebauung mit freistehenden Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen.

Er wies darauf hin, dass dieser Bereich von 2 Emissionen - Geruch und Lärm - betroffen sei. Bei der Festlegung der überbaubaren Fächen wurden die aufgrund eines Gutachtens ermittelten Richtwerte berücksichtigt und in diesem Bereich die Anlegung einer Obstwiese vorgesehen.

Weiterhin erläuterte er die vorgesehene Straßenführung innerhalb des Plangebietes mit Anschluss an das bestehende Straßennetz des Wohngebietes “Kleikamp I”. Das Erschließungskonzept biete zudem die Möglichkeit, bei Bedarf die Baugebiete (“Kleikamp I” / “Kleikamp II”) für den motorisierten Verkehr voneinander zu trennen. Eine Aufweitung am östlichen Ende der Erschließungsstraße innerhalb des Plangebietes ermögliche das Wenden von PKW sowie von Versorgungs- und Rettungsfahrzeugen.

Die textlichen und gestalterischen Festsetzungen orientierten sich an den vom Gemeinderat beschlossenen “Leitlinien für die Gestaltung der Baugebietes”. Im südlichen mit WA1* und WA2* ausgewiesenen Bereich des Plangebietes werde den Bauherren ein größerer Spielraum im Hinblick auf die zulässigen Dachformen und Dachneigungen sowie die Verwendung von Außenwandmaterialien eingeräumt.

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes werde innerhalb dieses Gebietes die Errichtung von rd. 20 Wohngrundstücken zur Größe von ca. 500 – 600 qm planungsrechtlich ermöglicht.

 

Ausschussvorsitzender Barenbrügge bedankte sich für die Sachdarstellung und bat um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Rottmann merkte an, dass er die Ausweisung “WA1*/WA2” der Bauzeile am südlichen Rand des Plangebietes nicht gutheiße. Bisher sei immer sehr viel Wert auf eine einheitliche Gestaltung der Ortseingänge – wie z.B. Baugebiet “Nord-West”, OT Darfeld – gelegt worden. Die jetzt vorgesehene Ausweisung widerspreche diesem Vorsatz.

Herr Lang antwortete, dass die Ortseingänge nicht vergleichbar seien. Dieses Baugebiet am Ortseingang von Osterwick werde nur im vorbeifahren wahrgenommen.

 

Ausschussmitglied Weber begrüßte die vorgestellte Gestaltungsplanung.

Er erkundigte sich, wieviel freie Grundstücke derzeit im Ortskern noch zur Verfügung stünden und inwieweit der Pestel-Studie Rechnung getragen würde.

Hierauf antwortete Fachbereichsleiter Wellner, dass seines Wissens im Baugebiet “Kleikamp I” von 44 Grundstücken noch 2 – 3 frei seien und weiterhin noch die Grundstücke der Baugebiete “Niehoff`s Kamp” und “Wellenort” zur Verfügung stünden. Zu Auswirkungen auf die Pestel-Studie könne er keine Auskunft geben.

 

Die Ausweisung zur Errichtung von Zeltdächern, Pultdächern etc. empfinde er als störend, merkte das Ausschussmitglied Rottmann nochmals an.

 

Ausschussmitglied Wünnemann bemerkte hierzu, dass seines Wissens eine große Nachfrage nach Grundstücken am Ortsrand mit einer größeren Freizügigkeit bestehe.

 

Ausschussmitglied Wessendorf erkundigte sich, inwieweit sich die Lärm- und Geruchsimmissionen auf das Baugebiet auswirkten.

 

Entsprechend der Gutachten zeigte Herr Lang anhand einer Planunterlage die aufgrund der ermittelten Richtwerte sich darstellenden Abstandslinien auf. Diese verlaufen neben der geplanten Bebauung. Dieses sei jedoch keine Gewähr dafür, dass unabhängig von der Einhaltung der Immissionsrichtwerte das Plangebiet insgesamt Geruchsimmissionen aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen nicht ausgesetzt sei.

 

Ausschussmitglied Mensing befürwortete insbesondere die Ausweisung der Bereiche zur freieren Gestaltung am südlichen Rand des Bebauungsplanes und merkte an, dass es sich um keine bislang als Ortsrand deklarierte zukünftige Bebauung handele, da bei der Ortseinfahrt zuerst die Münsterlandischen Margarinewerke, dann Autohaus Reinersmann und dann erst das Baugebiet “Kleikamp” sichtbar werde.

 

Nach weiteren Wortmeldungen fasste der Ausschuss nachstehenden Beschlussvorschlag für den Rat: