Es wird beschlossen, die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Südlich der Schöppinger Straße“ im Ortsteil Osterwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/557 als Anlage II beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.       

Gemäß § 13a in Verbindung mit den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Diese Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/557 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Branse führt aus, dass die Anwohner angehalten werden sollen, die Maßnahme zu beobachten und sich einzubringen, auch um eine Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer sicherzustellen. Er geht davon aus, dass durch das Seniorenheim „Stiftung zu den Heiligen Fabian und Sebastian“ nicht die komplette Straße zur Verfügung gestellt werde.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt verlässt von 20.41 Uhr – 20.43 Uhr die Sitzung.

 

Ratsmitglied Espelkott äußert den Wunsch, einen Verkehrsexperten zu der Maßnahme einzuladen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass es einen Ortstermin mit einem Sachverständigen zur Verkehrsführung (wahrscheinlich vom Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld) geben solle und die Anwohner noch Eingaben und Hinweise wohl unterbreiten werden.

 

Ratsmitglied Söller führt aus, dass an der Engstelle der Straßenführung das Gebäude verschoben werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil bestätigt, dass das Gebäude in der abschließenden Detailplanung noch verschoben werden könne, um der Verkehrsfläche mehr Raum zu geben.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: