Es wird beschlossen, die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
„Südlich der Schöppinger Straße“ im Ortsteil Osterwick im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage
Nr. IX/557 als Anlage II beigefügten
Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Dieser Plan ist Bestandteil des
Beschlusses.
Gemäß § 13a in Verbindung mit den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Diese Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/557 und gibt
Erläuterungen.
Ratsmitglied Branse führt aus, dass die Anwohner
angehalten werden sollen, die Maßnahme zu beobachten und sich einzubringen,
auch um eine Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer sicherzustellen. Er
geht davon aus, dass durch das Seniorenheim „Stiftung zu den Heiligen Fabian
und Sebastian“ nicht die komplette Straße zur Verfügung gestellt werde.
Ratsmitglied Kreutzfeldt verlässt von 20.41 Uhr – 20.43 Uhr die Sitzung.
Ratsmitglied Espelkott äußert den Wunsch, einen
Verkehrsexperten zu der Maßnahme einzuladen.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass es einen
Ortstermin mit einem Sachverständigen zur Verkehrsführung (wahrscheinlich vom
Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld) geben solle und die Anwohner noch
Eingaben und Hinweise wohl unterbreiten werden.
Ratsmitglied Söller führt aus, dass an der
Engstelle der Straßenführung das Gebäude verschoben werden könne.
Bürgermeister Gottheil bestätigt, dass das Gebäude
in der abschließenden Detailplanung noch verschoben werden könne, um der
Verkehrsfläche mehr Raum zu geben.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: