Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Die Gemeinde Rosendahl schließt mit dem Kreis Coesfeld, den Städten Billerbeck und Olfen sowie den Gemeinden Ascheberg, Havixbeck, Nottuln, Nordkirchen und Senden die im Entwurf als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für den Datenschutz durch die Bestellung einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten.

               

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die als Anlage im Entwurf beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/562 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt möchte wissen, was mit dem Stellenanteil des gemeindlichen Datenschutzbeauftragten passiere, wenn diese Aufgabe ausgegliedert werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der Stellenanteil der Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Rosendahl derzeit minimal bemessen sei und lediglich 2 % des Umfangs einer Vollzeitstelle betrage und somit eine kaum spürbare Einsparung erfolgen werde. Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung werden sich Synergieeffekte durch die zentrale Schaffung der Aufgabenträgerschaft beim Kreis Coesfeld ergeben. Auch sei durch den Zusammenschluss eine größere Möglichkeit gegeben, bei vorhandenen Fragestellungen eine umfassendere, kreisweit einheitliche und voraussichtlich auch rechtssichere Antwort zu erhalten.

 

Allgemeine Vertreterin Roters ergänzt, dass das „E-Government“ vor der Einführung stehe und anschließend ohne Aufgabenübertragung an den Kreis Coesfeld hierfür der entsprechende Stellenanteil erhöht werden müsse.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: