Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass die Straßenverhältnisse der „Hauptstraße“ im OT Osterwick zu wünschen übrig lassen und der Bevölkerung durch die Presse mitgeteilt werden solle, dass diese Straße eine Landesstraße sei und der Landesbetrieb „Straßen NRW“ für die Unterhaltung zuständig sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Umgestaltung der „Hauptstraße“ im OT Osterwick u.a. eine Maßnahme des IKEK sei und langfristig eine Umwandlung in eine Gemeindestraße erfolgen solle. Er ergänzt, dass bei Problemen mit der Verkehrssicherungspflicht durch den jetzigen Straßenbaulastträger, den Landesbetrieb Straßen.NRW, gehandelt werden müsse.