- Die Gemeinde Rosendahl schließt mit dem
Kreis Coesfeld, den Städten Billerbeck und Olfen sowie den Gemeinden
Ascheberg, Havixbeck, Nottuln, Nordkirchen und Senden die im Entwurf als
Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung
der Aufgabenträgerschaft für den Datenschutz durch die Bestellung
einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, die
als Anlage im Entwurf beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV)
abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/562 und gibt Erläuterungen.
Ratsmitglied Branse erklärt, dass er die
Zentralisierung der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten als positiv ansehe.
Es
erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: