1. Die Gemeinde Rosendahl schließt mit dem Kreis Coesfeld, den Städten Billerbeck und Olfen sowie den Gemeinden Ascheberg, Havixbeck, Nottuln, Nordkirchen und Senden die im Entwurf als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für den Datenschutz durch die Bestellung einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten.

               

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die als Anlage im Entwurf beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/562 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Branse erklärt, dass er die Zentralisierung der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten als positiv ansehe.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: