Sitzung: 23.11.2017 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: IX/567
Der Antrag auf Erweiterung der geplanten Windeignungszone „Midlich-Ost“
wird zurückgewiesen, da die zugrunde gelegten Veränderungen in den
Rahmenbedingungen – aufzugebende
Wohnrechte – lediglich auf Absichtserklärungen beruhen und nicht
rechtlich verbindlich sind.
Sollte der Gemeinderat den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes fassen, ist zur Berücksichtigung
einer möglichen Erweiterung der geplanten Konzentrationszone „Midlich-Ost“ eine
rechtsverbindliche Erklärung der Eigentümer z.B. durch eine Eintragung ins
Grundbuch von den Antragstellern vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/567 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss
folgenden Beschlussvorschlag: