Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Antrag auf Erweiterung der geplanten Windeignungszone „Midlich-Ost“ wird zurückgewiesen, da die zugrunde gelegten Veränderungen in den Rahmenbedingungen – aufzugebende  Wohnrechte – lediglich auf Absichtserklärungen beruhen und nicht rechtlich verbindlich sind.

 

Sollte der Gemeinderat den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes fassen, ist zur Berücksichtigung einer möglichen Erweiterung der geplanten Konzentrationszone „Midlich-Ost“ eine rechtsverbindliche Erklärung der Eigentümer z.B. durch eine Eintragung ins Grundbuch von den Antragstellern vorzulegen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/567 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: