Beschluss: geändert beschlossen

Der Antrag auf Erweiterung der geplanten Windeignungszone Midlich-Ost wird zur Kenntnis genommen. Die zugrunde gelegten Veränderungen in den Rahmenbedingungen – aufzugebende Wohnrechte – beruhen lediglich auf Absichtserklärungen und sind rechtlich nicht verbindlich.

 

Sollte der Gemeinderat den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes fassen, wird der Antrag als Stellungnahme im Rahmen des § 3 Abs. 2 BauGB gewertet. Zur Berücksichtigung einer möglichen Erweiterung der geplanten Konzentrationszone „Midlich-Ost“ ist eine rechtsverbindliche Erklärung der Eigentümer z.B. durch eine Eintragung ins Grundbuch von den Antragstellern ergänzend vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig bei einer Enthaltung

 

Ratsmitglied Hemker verlässt den Zuhörerbereich und nimmt an der weiteren Sitzung teil.


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/567 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Hemker erklärt sich für befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

 

Ratsmitglied Branse möchte wissen, ob der § 43 BauGB gleichzusetzen sei mit einer öffentlichen Auslegung. Weiterhin moniert er, dass der Flächennutzungsplan immer noch nicht bestandskräftig sei und er wegen dieses Umstandes bei keiner positiven Veränderung, am 30. Juni 2018 ein Gespräch mit dem Landrat des Kreises Coesfeld, Herrn Dr. Christian Schulze Pellengahr, führen werde.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass der § 43 BauGB mit einer öffentlichen Auslegung gleich zu setzen sei.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: