Der für die aus dem Finanzplan notwendigen überplanmäßigen Auszahlung
beim Produkt 12/03001 – Grundschulen in Höhe von 15.000,00 € und beim Produkt
13/03002 – Sekundarschule in Höhe von 60.000,00 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
zugestimmt.
Die erforderliche Deckung der überplanmäßigen Auszahlung wird durch die
aus den unterschiedlichen Produktbereichen generierten und in 2017 nicht mehr
benötigten investiven Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücksflächen
gewährleistet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/577 und gibt
Erläuterungen.
Ratsmitglied Schubert teilt mit, dass man sich in
der WIR-Fraktion zu den Kosten Gedanken gemacht habe und er erstaunt sei, dass
die in Rede stehenden Kosten beglichen werden müssen.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass im Jahr
2016 eine Aufwandsbuchung für eine Auszahlung im Jahr 2017 vorgenommen worden
sei und lediglich die daraufhin erforderliche Veranschlagung im Finanzplan 2017
nicht erfolgt sei.
Ratsmitglied Branse möchte wissen, ob der Betrag
schon bei der HH-Planung 2017 die zu erwartende Belastungen für das 2017
ausreichend berücksichtigt worden seien.
Bürgermeister Gottheil erklärt, dass eine
entsprechende Einstellung erfolgt sei und eine Buchung und Auszahlung für 2017
vorgesehen sei.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: