Beschluss: ungeändert beschlossen

Der für die aus dem Finanzplan notwendigen überplanmäßigen Auszahlung beim Produkt 12/03001 – Grundschulen in Höhe von 15.000,00 € und beim Produkt 13/03002 – Sekundarschule in Höhe von 60.000,00 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt.

 

Die erforderliche Deckung der überplanmäßigen Auszahlung wird durch die aus den unterschiedlichen Produktbereichen generierten und in 2017 nicht mehr benötigten investiven Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücksflächen gewährleistet.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/577 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Schubert teilt mit, dass man sich in der WIR-Fraktion zu den Kosten Gedanken gemacht habe und er erstaunt sei, dass die in Rede stehenden Kosten beglichen werden müssen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass im Jahr 2016 eine Aufwandsbuchung für eine Auszahlung im Jahr 2017 vorgenommen worden sei und lediglich die daraufhin erforderliche Veranschlagung im Finanzplan 2017 nicht erfolgt sei.

 

Ratsmitglied Branse möchte wissen, ob der Betrag schon bei der HH-Planung 2017 die zu erwartende Belastungen für das 2017 ausreichend berücksichtigt worden seien.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass eine entsprechende Einstellung erfolgt sei und eine Buchung und Auszahlung für 2017 vorgesehen sei.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: