Ausschussmitglied Neumann wies auf die Stellungnahme des Landrates des Kreises Coesfeld; Herrn Püning, vom 26.04.2005 zu den fehlenden Jahresabschlüssen für die Jahre 1999 bis 2003 für das Sondervermögen Abwasser der Gemeinde Rosendahl hin, wonach nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Gemeinde Rosendahl bzw. dem Sondervermögen “Abwasserbeseitigung” ein Schaden entstanden sei und die Gemeinde Rosendahl aufgefordert werde zu prüfen, inwieweit die seitens der Gemeinde abgeschlossene Eigenschaden-Versicherung für den entstandenen Vermögensschaden eintritt. In diesem Zusammenhang fragte er nach, ob seitens der Gemeinde alle Fristen eingehalten worden seien, um haftungsrechtliche Ansprüche geltend machen zu können.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass in dieser Angelegenheit sämtliche Fristen eingehalten worden seien. Es fände weiterhin ein reger Schriftwechsel statt; eine Entscheidung sei aber bislang noch nicht ergangen.