Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die dringend notwendige Sanierung der derzeitigen Tennenplätze in den Ortsteilen Darfeld und Osterwick wird anerkannt.

 

So weit es finanzwirtschaftlich möglich ist, soll die Sanierung durch den Umbau in Kunstrasenplätze auf der Grundlage der durch das Ing.-Büro Brinkmann + Deppen, Sassenberg, aufgestellten Planungen mit einem Spielfeldmaß von jeweils 64 m x 100 m (Nettofläche) erfolgen.

 

So weit der Haupt- und Finanzausschuss aus finanzwirtschaftlicher Sicht die gleichzeitige Durchführung der Maßnahme für möglich erachtet, empfiehlt der Ausschuss dem Gemeinderat die Sanierung der Tennenplätze auf der Grundlage der in der Sitzungsvorlage VII/402 genannten wesentlichen Bedingungen und Regelungen.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

 

Anschließend wurde die Sitzung von 20.20 Uhr bis 20.30 Uhr für eine kurze Pause unterbrochen.

 


Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte anhand einer Präsentation die wesentlichen Grundzüge der Sitzungsvorlage. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage II beigefügt.

 

Ausschussmitglied Schröer bat um Erläuterung, wie sich der Synergieeffekt von gleichzeitiger Ausschreibung und Durchführung der beiden Maßnahmen darstelle.

 

Herr Deppen erläuterte, dass die Ersparnis nicht genau beziffert werden könne. Es sei aber davon auszugehen, dass bei einer Ausschreibung in den Monaten Dezember / Januar die Angebote in der Regel um bis zu 5 % günstiger lägen als in der Saison. Eine zeitgleiche Beauftragung könne eine weitere Ersparnis in Höhe von 2-3 % mit sich bringen.

 

Ausschussmitglied Haßler wies darauf hin, dass die vorangegangenen Erläuterungen gezeigt hätten, dass ein Kunstrasenplatz wirtschaftlicher sei und einen dauerhaften Spielbetrieb gewährleiste. Es sei zudem nicht unwichtig, dass gute Spielbedingungen dazu beitrügen, dass die Spieler im Ort blieben. Schon jetzt sei eine gewisse Abwanderung von Spielern zu Nachbarvereinen mit besseren Platzbedingungen feststellbar. Letztlich dürfe auch der Aspekt der Familienfreundlichkeit nicht unterschätzt werden.

 

Ausschussmitglied Schröer erkundigte sich, ob bei der Kostenberechnung die Mehrwertsteuererhöhung im Jahr 2007 berücksichtigt worden sei.

 

Herr Deppen verneinte dies. Grundlage der Berechnung könnten nur aktuelle Zahlen sein. Er hielt es jedoch für fraglich, ob mit der Mehrwertsteuererhöhung auch eine tatsächliche Preissteigerung um 3 % zu erwarten sei.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek sprach sich ebenfalls für die Kunstrasenvariante aus, schließlich dürfe man heute keine veraltete Technik mehr verwenden. Er wies darauf hin, dass die in der Vorlage genannte Ersparnis in Höhe von 20.000 € maßgeblich aus Personalkosten bestünden. Die Ersparnis in Höhe der Personalkosten könne aber nicht realisiert werden, da sie keinen personellen Abbau beim Bauhof nach sich ziehe bzw. der Bauhof mit anderen Aufgaben betraut würde.

Er richtete an Bürgermeister Niehues die Frage, ob sich eine Gemeinde der Größenordnung von Rosendahl gleich zwei Plätze dieser Kategorie leisten könne. Er erinnerte daran, dass noch weitere wichtige und kostenintensive Maßnahmen anstünden, wie z. B. die neue Heizungsanlage im Schulzentrum oder die Schulförderung, deren Finanzierung ebenfalls zum Teil nur über Kredite zu realisieren sei.

 

Bürgermeister Niehues räumte ein, dass dies eine schwierige Entscheidung sei, wies aber darauf hin, dass die Notwendigkeiten gesehen werden müssten. Es bestünde schließlich angesichts des Zustandes der Plätze ein aktueller Handlungsbedarf, der zu einer Entscheidung zwinge. Da etwas gemacht werden müsse, sei die Verwendung von Kunstrasen die bessere, weil wirtschaftlichere Lösung. Durch zeitgleiche Umsetzung beider Baumaßnahmen könne außerdem eine nicht zu unterschätzende Ersparnis erreicht werden, auch wenn diese prozentual nur 2-3 % betrage.

 

Ausschussmitglied Wünnemann erläuterte, dass seine Fraktion die Interessen der Sportvereine sehr wohl im Blick habe und die Notwendigkeit einer Verbesserung der Platzsituation sähe. Andererseits stünde aber auch zu befürchten, dass die Gemeinde Rosendahl angesichts weiterer Finanzbedarfe für die Heizungsanlage im Schulzentrum die Investition für zwei Kunstrasenplätze nicht verkraften könne. Diese Bedenken könnten möglicherweise ausgeräumt werden, wenn die Ergebnisse der Berechnung für die Heizungsanlage vorlägen.

 

Ausschussmitglied Schröer erkundigte sich, ob es realistisch sei, dass innerhalb von 25 Jahren nur die Hälfte der Fläche (zonale Bereiche) ausgebessert werden müsse.

 

Herr Deppen erläuterte, dass diese Einschätzung auf Erfahrungswerten beruhe. Da die Technologie in diesem Bereich stetig fortschreite, halte er diese Berechnung eher für sehr vorsichtig; sie könne aber durchaus noch unterschritten werden.

 

Ausschussmitglied Schröer teilte daraufhin mit, dass seine Fraktion trotz der damit verbundenen hohen Kosten beide Kunstrasenmaßnahmen für notwendig erachte. Da akuter Handlungsbedarf bestünde, müsse die Gemeinde für eine Tennenplatzvariante pro Platz auf jeden Fall ca. 190.000 € investieren. Der Bau eines Kunstrasenplatzes bedeute daher pro Platz letztlich nur Mehrausgaben in Höhe von 100.000 €, ein Betrag, der sich während der Laufzeit von 25 Jahren durch die höhere Wirtschaftlichkeit noch reduziere. Insofern sei jedes Jahr, dass man ungenutzt verstreichen ließe, verschenktes Geld.

 

Ausschussmitglied Klostermann erläuterte die Haltung der WIR-Fraktion zur Sanierung der Tennenplätze. Die Attraktivität Rosendahls, insbesondere für Familien, sei auch ihrer Fraktion sehr wichtig. Ein Problem stelle nur die Finanzierung dar. Die Sitzungsvorlage sei eingehend auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft worden. Es müsse eine Obergrenze der Kosten von 290.000 € festgeschrieben werden. Die WIR-Fraktion befürchte ansonsten, dass der Gemeinde zusätzliche Kosten aufgebürdet werden könnten, falls das noch nicht gesicherte Darlehen seitens des LSB nicht gewährt würde oder die Sportvereine die Eigenleistungen nicht in der veranschlagten Höhe leisten könnten. In der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werde die WIR-Fraktion daher einen entsprechenden Antrag auf Änderung der Beschlussvorlage stellen. Außerdem halte ihre Fraktion die Aussagen der Sportvereine, wie sie den Eigenanteil finanzieren werde, für nicht konkret genug. Die aufgezeigten Einsparungen im Hinblick auf den personellen Einsatz halte sie außerdem nur durch personelle Freisetzungen für realisierbar, was jedoch nicht Ziel sein könne. Außerdem müsse festgelegt werden, dass die neuen Kunstrasenplätze auch für Nichtmitglieder der Sportvereine nutzbar seien. Diese Bedenken und der enorme Kostenaufwand mache es der WIR-Fraktion nicht leicht, hierzu eine Entscheidung zu treffen.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil verdeutlichte, dass eine Nutzung der Kunstrasenplätze für Nichtmitglieder vertraglich geregelt würde, möglicherweise allerdings gegen ein gewisses Nutzungsentgelt, da die Sportvereine schließlich einen Teil der Finanzierung trügen und die Eigenleistungen erbringen würden. Es sei aber nicht Aufgabe der Gemeinde, den Sportvereinen vorzuschreiben, wie diese ihren Eigenanteil finanzieren würden. Eine Beratung innerhalb der Vereine auf dem Wege von Mitgliederversammlungen mache außerdem erst Sinn, wenn seitens der Politik signalisiert worden wäre, in welche Richtung die Entscheidung falle. Was die Personaleinsparungen anginge, so würden diese sehr wohl für das Produkt 20 (Sportanlagen) abzulesen sein. Mitarbeiter des Bauhofes könnten nunmehr andere Aufgaben, wie z. B. die Schaffung von Räumen für die Offene Ganztagsgrundschule, wahrnehmen. Direkte Personaleinsparungen könnten allerdings nicht unmittelbar umgesetzt werden, sondern nur mittel- oder gar langfristig angestrebt werden.

 

Ausschussmitglied Schnieder erkundigte sich, ob die Nutzungsdauer eines Kunstrasenplatzes auf Erfahrungswerten basiere.

 

Herr Deppen erläuterte, dass es seit ca. 25 Jahren Kunstrasenplätze gäbe und die derzeitige Technik eine noch längere Nutzungsdauer ermögliche. Jede Einschätzung sei aber auch von der jeweiligen Nutzungsintensität und Platzfrequentierung abhängig.

 

Ausschussmitglied Wünnemann erkundigte sich nach der Wahrscheinlichkeit eines LSB-Darlehens sowie nach den für die Pflege des Rasens notwendigen Gerätschaften.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte, dass es intensiven Kontakt mit dem LSB gegeben hätte und Anträge jederzeit gestellt werden könnten. Dann allerdings müsse sich jeder Verein in die Warteschlange einreihen. An die Vergabe des Darlehens seien bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die von den beiden Rosendahler Sportvereinen aber augenscheinlich alle erfüllt würden. Eine sichere Zusage könne aber heute nicht gegeben werden.

 

Bezüglich der Gerätschaften führte er aus, dass ein Kleintraktor (z. B. als selbstfahrender Rasenmäher) ausreichend sei, die Kosten der Anschaffung weiterer Gerätschaften zwischen 1.000 € und 3.000 € zu beziffern seien. Dieses sei außerdem Sache der jeweiligen Sportvereine und mit diesen auch schon besprochen.

 

Ausschussmitglied Schröer fragte nach, ob im Falle höherer Kosten möglicherweise an der Qualität des Rasens gespart werden müsse. Er hielte es für notwendig, einen Mindeststandard in Sachen Qualität festzuschreiben.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil wies darauf hin, dass die Kostenaufstellung bereits einen Kunstrasen mittlerer guter Qualität berücksichtige. Sollten die Kosten insgesamt geringer ausfallen, könnte der Darlehensbetrag reduziert werden, bei höheren Kosten müsse ggf. die Qualität der Kunstrasenfaser reduziert werden.

 

Ausschussmitglied Schröer stellte daraufhin fest, dass er davon überzeugt sei, dass keine weiteren Kosten “durch die Hintertür” auf die Gemeinde zukämen. Er plädiere für den Bau beider Kunstrasenplätze, da aber die Finanzierbarkeit noch nicht abzusehen sei, solle die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und die dann vorgesehene Vorlegung des Finanzzwischenberichts abgewartet werden.

 

Dieser Auffassung schloss sich Ausschussmitglied Schulze Baek an. Der Beschlussvorschlag solle dementsprechend geändert werden.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil schlug daraufhin vor, einen pauschalen Beschluss mit Kerninhalten als Empfehlungsbeschluss für das weitere Verfahren zu verfassen. Somit hätte der Haupt- und Finanzausschuss ein Grundsatzvotum für das weitere Vorgehen. Die endgültige Beschlussfassung fände danach in der Ratssitzung statt.

 

Ausschussmitglied Klostermann wies abschließend noch darauf hin, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass in Zukunft auch der Sportverein Schwarz Weiß Holtwick den Wunsch nach einem Kunstrasenplatz äußere. Sie erkundigte, wie damit dann verfahren werden solle.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte , dass der Zustand des Holtwicker Tennenplatzes im Vergleich zu den beiden anderen noch relativ gut sei. Auch sei der Platz kleiner.

 

 

Daraufhin fasste der Ausschuss folgenden Beschluss: