Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/576 als Anlage I beigefügte 26. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf
die Sitzungsvorlage IX/576 und gibt Erläuterungen.
Ausschussmitglied Fedder möchte wissen, warum der
Ansatz der Gebühren für den Wertstoffhof geringer veranschlagt sei.
Produktverantwortliche Berger führt aus, dass
durch die Stadtverwaltung Coesfeld, Herrn Zeisberg, nach Umlage aller Kosten
eine Spitzabrechnung vorgelegt worden sei und dementsprechend die Beträge
angepasst werden konnten.
Ausschussmitglied Reints möchte wissen, ob es
weiterhin einen Anschluss- und Benutzungszwang und weiterhin eine Kombination von Restmüll- und
Biomülltonnen gebe.
Produktverantwortliche Berger führt
aus, dass es für den gemeindlichen Außenbereich keinen Benutzungszwang für
Biomüll gebe und deshalb die Ausweisung der Einzelbeträge erfolge. Sie ergänzt,
dass es für den Innenbereich einen Anschluss- und Benutzungszwang für Biomüll
gebe, von diesem aber bei dem Nachweis einer Eigenkompostierung eine Befreiung
erfolgen könne.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: