Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/583 als Anlage I beigefügte Neufassung der Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW in der Gemeinde Rosendahl (Wasserverbandsgebühren) wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis:                 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/583 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Meinert teilt mit, dass die Personalkosten umgelegt werden. Er möchte wissen, ob bisher eine entsprechende Veranschlagung vorgenommen worden sei.

 

Produktverantwortliche Berger erklärt, dass die Veranschlagung der Personalkosten bisher über den allgemeinen Haushalt der Gemeinde Rosendahl vorgenommen worden sei. Eine Einberechnung in die Kalkulation war bisher nicht zulässig.

 

Ausschussmitglied Fedder geht auf den § 64 Landeswassergesetz für die Umlage des Unterhaltungsaufwands ein und ergänzt, dass nach seiner Meinung nur Restkosten umgelegt werden dürfen, da seitens der Gemeinde Zahlungen von 4,4 % als „Erschwerer“ an den Wasser- und Bodenverband erfolgen. Er zweifelt die Rechtskonformität an und bittet darum, dass die Rechnung detailliert dargestellt werde. Die Antwort liegt der Niederschrift als Anlage I bei.

 

Produktverantwortliche Berger teilt mit, dass die Umlegung Personalkosten der Produktverantwortlichen und der Buchhaltung nur anteilig erfolgt sei und Personalkosten der „Erschwerer“ nicht in dieser Kalkulation berücksichtigt und herausgerechnet seien. Berücksichtigt werde aber ein Anteil der Kosten der Gruppe 3, welche der Gemeinde Rosendahl in Rechnung gestellt werden.

 

Kämmerin Nürenberg ergänzt, dass die Personalkosten für die Buchung der „Erschwererkosten“ von der Produktverantwortlichen „Abwasser“ anfallen und auch bei der Position „Abwasser“ veranschlagt und abgerechnet werden. Sie teilt mit, dass für die Produktverantwortliche Berger die Buchhaltung und den entsprechenden Sachanteil anteilig eine Summe von 17.660 € veranschlagt werde.

 

Ausschussmitglied Rahsing möchte wissen, wie die Bemessung zwischen versiegelten und unversiegelten Flächen vorgenommen werde.

 

Produktverantwortliche Berger erklärt, dass es bisher eine Dreiteilung und Gewichtung bei Flächen gegeben habe und eine Unterteilung in Waldfläche, sonstige Flächen und versiegelte Flächen vorgenommen worden sei. Diese Teilung sei aufgehoben worden. Jetzt werden nur noch unversiegelte und versiegelte Flächen bei der Bemessung zu Grunde gelegt, so Frau Berger. Sie ergänzt, dass eine Verschiebung der Gebührenbelastung von sonstigen Flächen zu versiegelten Flächen stattfinde und diese bei der Bemessung und Gewichtung stärker belastet werden.

 

Ausschussmitglied Schubert möchte wissen, ob Rasensteine auch als versiegelte Flächen angesehen werden.

 

Produktverantwortliche Berger bejaht dies.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: