Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/583 als Anlage I beigefügte Neufassung der Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW in der Gemeinde Rosendahl (Wasserverbandsgebühren) wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf
die Sitzungsvorlage IX/583 und gibt Erläuterungen.
Ausschussmitglied Meinert teilt mit, dass die
Personalkosten umgelegt werden. Er möchte wissen, ob bisher eine entsprechende
Veranschlagung vorgenommen worden sei.
Produktverantwortliche Berger erklärt, dass die
Veranschlagung der Personalkosten bisher über den allgemeinen Haushalt der
Gemeinde Rosendahl vorgenommen worden sei. Eine
Einberechnung in die Kalkulation war bisher nicht zulässig.
Ausschussmitglied Fedder geht auf den
§ 64 Landeswassergesetz für die Umlage des Unterhaltungsaufwands ein und ergänzt, dass nach seiner Meinung nur Restkosten umgelegt werden
dürfen, da seitens der Gemeinde Zahlungen von 4,4 % als „Erschwerer“ an den Wasser- und Bodenverband erfolgen. Er
zweifelt die Rechtskonformität an und bittet darum, dass die Rechnung
detailliert dargestellt werde. Die Antwort liegt der Niederschrift als Anlage I bei.
Produktverantwortliche Berger teilt
mit, dass die Umlegung Personalkosten der Produktverantwortlichen und der
Buchhaltung nur anteilig erfolgt sei und Personalkosten der „Erschwerer“ nicht
in dieser Kalkulation berücksichtigt und herausgerechnet seien. Berücksichtigt
werde aber ein Anteil der Kosten der Gruppe 3, welche der Gemeinde Rosendahl in
Rechnung gestellt werden.
Kämmerin Nürenberg ergänzt, dass die
Personalkosten für die Buchung der „Erschwererkosten“ von der
Produktverantwortlichen „Abwasser“ anfallen und auch bei der Position
„Abwasser“ veranschlagt und abgerechnet werden. Sie teilt mit, dass für die
Produktverantwortliche Berger die Buchhaltung und den entsprechenden Sachanteil
anteilig eine Summe von 17.660 €
veranschlagt werde.
Ausschussmitglied Rahsing möchte
wissen, wie die Bemessung zwischen versiegelten und unversiegelten Flächen
vorgenommen werde.
Produktverantwortliche Berger erklärt,
dass es bisher eine Dreiteilung und Gewichtung bei Flächen gegeben habe und
eine Unterteilung in Waldfläche, sonstige Flächen und versiegelte Flächen
vorgenommen worden sei. Diese Teilung sei aufgehoben worden. Jetzt werden nur
noch unversiegelte und versiegelte Flächen bei der Bemessung zu Grunde gelegt,
so Frau Berger. Sie ergänzt, dass eine
Verschiebung der Gebührenbelastung von sonstigen Flächen zu versiegelten
Flächen stattfinde und diese bei der Bemessung und Gewichtung stärker belastet
werden.
Ausschussmitglied Schubert möchte wissen, ob
Rasensteine auch als versiegelte Flächen angesehen werden.
Produktverantwortliche Berger bejaht dies.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: