Beschluss: ungeändert beschlossen

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlage mit Wirkung vom 01.01.2018 wie folgt beschlossen:

 

a) Gebühr je m3 Schmutzwasser jährlich                                        2,55 €,

b) Gebühr je m2 bebauter und/oder befestigter Fläche                   0,71 €.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/579 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Fedder teilt mit, dass die Kalkulation der Stromkosten höher veranschlagt sei als im letzten Jahr. Er möchte wissen, wie es hierzu komme, da Investitionen in neue Technik vorgenommen worden seien und es scheinbar zu keinen vergünstigten Auswirkungen komme.

 

Kämmerin Nürenberg berichtet, dass in der letzten Kalkulation 190.000 € veranschlagt worden seien und in der vorliegenden Kalkulation eine Erhöhung von 5.000 € vorgenommen worden sei. Sie gehe aufgrund der Erneuerung der Technik davon aus, dass es zu Einsparungen bei den Stromkosten komme, diese jedoch durch die Erhöhung der Strompreise kaum Auswirkungen haben werde.

 

Ausschussmitglied Söller erklärt, dass er nicht nachvollziehen könne, dass es bei einer Überdeckung von 57.000 € zu einer Preissteigerung komme.

 

Kämmerin Nürenberg teilt mit, dass durch die Überdeckung die Gebührenerhöhungen kleiner ausfallen als ohne eine Überdeckung, welche erst in den letzten Jahren generiert worden seien.

 

Ausschussmitglied Fedder möchte wissen, warum es bei der Klärschlammentsorgung zu einer Gebührensenkung komme.

 

Kämmerin Nürenberg führt aus, dass die Kosten für die Klärschlammentsorgung und Klärschlammanalyse im gemeindlichen Haushalt ein Produktkonto darstellen und dieser Planansatz anteilig nach den Kosten des Vorjahres aufgeteilt werde. Hierdurch kann es zu Verschiebungen innerhalb dieser beiden Positionen kommen

 

Ausschussmitglied Söller möchte wissen, ob sich der Neubau des Dränwasserpumpwerks im Kleining vor rund 2 Jahren bei den Abwassermengen an der Kläranlage bemerkbar mache.

 

Kämmerin Nürenberg erklärt, dass eine Mengenmessung der in der Kläranlage eingeleiteten Abwassermengen nicht getätigt werde und ergänzt, dass aber größere Wassermengen als geplant gepumpt werden und es dadurch zu höheren Stromkosten an diesem Pumpwerk komme.

 

Ausschussmitglied Fedder möchte wissen, warum es zu einer Steigerung der Unterhaltungskosten komme, obwohl in diesen Bereich Investitionen vorgenommen worden seien.

 

Kämmerin Nürenberg erläutert, dass ein Sanierungsmaßnahmenplan vorliege, wonach Unterhaltungsaufwendungen zur Modernisierung u.a. des Klärwerks Osterwick, des Rührwerks am Schlammsilo und der Laufräder am Nachklärbecken sowie  Gebläses des Sandfanges vorgesehen seien.

 

Ausschussmitglied Reints teilt mit, dass es einen Investor für die "Münsterländische Margarine-Werke J. Lülf GmbH" im OT Osterwick gebe und er möchte wissen, ob alle Rechte und Pflichten von dem Investor übernommen werden.

 

Kämmerin Nürenberg erklärt, dass ein Vertrag zwischen der Gemeinde Rosendahl und der "Münsterländische Margarine-Werke J. Lülf GmbH" vorhanden sei, es aber nicht bekannt sei, ob der Investor in die Rechte und Pflichten eintreten werde. Ein Kontakt des Investors mit der Gemeinde Rosendahl sei bisher nicht erfolgt, so Frau Nürenberg.

 

Ausschussmitglied Fedder möchte wissen, warum sich die Personalkosten um 26.000 € erhöht haben.

 

Kämmerin Nürenberg erklärt, dass die Steigerung sich aufgrund der Tariferhöhungen ergeben.

 

Ausschussmitglied Schubert ergänzt, dass auch der Not- und Bereitschaftsdienst entsprechend berücksichtigt werde.

 

Ausschussmitglied Fedder teilt mit, dass sich der Ansatz des kalkulatorischen Zinssatzes auf 1.100.000 € erhöht habe. Er möchte wissen, ob es nicht möglich sei, um eine Entlastung der Gebührenzahler zu erreichen, dass sich  die Kommunale Abwasser-Investitions-Gesellschaft Rosendahl mbH (KAIRO GmbH) Finanzmittel am freien Kapitalmarkt beschaffen könne.

 

Kämmerin Nürenberg führt aus, dass sich die Erhöhung des Ansatzes des kalkulatorischen Zinssatzes durch verschiedene Maßnahmen, wie z.B. Neuerstellung von Kanälen und Regenbauwerke oder die normale Sanierung im Mischwasserbereich ergebe, da sich das einzurechnende Vermögen insgesamt dadurch erhöht.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek ergänzt, dass der Werteverzehr der Anlagen durch die Gebührenzahler zu tragen sei.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: