Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlage mit Wirkung vom 01.01.2018 wie folgt beschlossen:
a) Gebühr je m3 Schmutzwasser jährlich 2,55 €,
b) Gebühr je m2 bebauter und/oder befestigter Fläche 0,71 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf
die Sitzungsvorlage IX/579 und gibt Erläuterungen.
Ausschussmitglied Fedder teilt mit, dass die
Kalkulation der Stromkosten höher veranschlagt sei als im letzten Jahr. Er
möchte wissen, wie es hierzu komme, da Investitionen in neue Technik
vorgenommen worden seien und es scheinbar zu keinen vergünstigten Auswirkungen
komme.
Kämmerin Nürenberg berichtet, dass in
der letzten Kalkulation 190.000 € veranschlagt worden seien und in der
vorliegenden Kalkulation eine Erhöhung von 5.000 € vorgenommen worden sei. Sie
gehe aufgrund der Erneuerung der Technik davon aus, dass es zu Einsparungen bei
den Stromkosten komme, diese jedoch durch die Erhöhung der Strompreise kaum
Auswirkungen haben werde.
Ausschussmitglied Söller erklärt, dass
er nicht nachvollziehen könne, dass es bei einer Überdeckung von 57.000 € zu
einer Preissteigerung komme.
Kämmerin Nürenberg teilt mit, dass
durch die Überdeckung die Gebührenerhöhungen kleiner ausfallen als ohne eine
Überdeckung, welche erst in den letzten Jahren generiert worden seien.
Ausschussmitglied Fedder möchte
wissen, warum es bei der Klärschlammentsorgung zu einer Gebührensenkung komme.
Kämmerin Nürenberg führt aus, dass die
Kosten für die Klärschlammentsorgung und Klärschlammanalyse im gemeindlichen
Haushalt ein Produktkonto darstellen und dieser Planansatz anteilig nach den
Kosten des Vorjahres aufgeteilt werde. Hierdurch kann es zu Verschiebungen
innerhalb dieser beiden Positionen kommen
Ausschussmitglied Söller möchte
wissen, ob sich der Neubau des Dränwasserpumpwerks im Kleining vor rund 2
Jahren bei den Abwassermengen an der Kläranlage bemerkbar mache.
Kämmerin Nürenberg erklärt, dass eine
Mengenmessung der in der Kläranlage eingeleiteten Abwassermengen nicht getätigt
werde und ergänzt, dass aber größere Wassermengen als geplant gepumpt werden
und es dadurch zu höheren Stromkosten an diesem Pumpwerk komme.
Ausschussmitglied Fedder möchte
wissen, warum es zu einer Steigerung der Unterhaltungskosten komme, obwohl in
diesen Bereich Investitionen vorgenommen worden seien.
Kämmerin Nürenberg erläutert, dass ein
Sanierungsmaßnahmenplan vorliege, wonach Unterhaltungsaufwendungen zur
Modernisierung u.a. des Klärwerks Osterwick, des Rührwerks am Schlammsilo und
der Laufräder am Nachklärbecken sowie
Gebläses des Sandfanges vorgesehen seien.
Ausschussmitglied Reints teilt mit,
dass es einen Investor für die "Münsterländische Margarine-Werke J. Lülf
GmbH" im OT Osterwick gebe und er möchte wissen, ob alle Rechte und
Pflichten von dem Investor übernommen werden.
Kämmerin Nürenberg erklärt, dass ein
Vertrag zwischen der Gemeinde Rosendahl und der "Münsterländische
Margarine-Werke J. Lülf GmbH" vorhanden sei, es aber nicht bekannt sei, ob
der Investor in die Rechte und Pflichten eintreten werde. Ein Kontakt des
Investors mit der Gemeinde Rosendahl sei bisher nicht erfolgt, so Frau
Nürenberg.
Ausschussmitglied Fedder möchte
wissen, warum sich die Personalkosten um 26.000 € erhöht haben.
Kämmerin Nürenberg erklärt, dass die
Steigerung sich aufgrund der Tariferhöhungen ergeben.
Ausschussmitglied Schubert ergänzt, dass auch der
Not- und Bereitschaftsdienst entsprechend berücksichtigt werde.
Ausschussmitglied Fedder teilt mit, dass sich der
Ansatz des kalkulatorischen Zinssatzes auf 1.100.000 € erhöht habe. Er möchte
wissen, ob es nicht möglich sei, um eine Entlastung der Gebührenzahler zu
erreichen, dass sich die Kommunale
Abwasser-Investitions-Gesellschaft Rosendahl mbH (KAIRO GmbH) Finanzmittel am
freien Kapitalmarkt beschaffen könne.
Kämmerin Nürenberg führt aus, dass sich die
Erhöhung des Ansatzes des kalkulatorischen Zinssatzes durch verschiedene
Maßnahmen, wie z.B. Neuerstellung von Kanälen und Regenbauwerke oder die
normale Sanierung im Mischwasserbereich ergebe, da
sich das einzurechnende Vermögen insgesamt dadurch erhöht.
Ausschussvorsitzender Schulze Baek ergänzt, dass
der Werteverzehr der Anlagen durch die Gebührenzahler zu tragen sei.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: