Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2018 wie folgt beschlossen:

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube                                101,71 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                                                7,23 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                                               5,73 €.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/580 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: