Im Rahmen der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Rosendahl zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
Waldkindergarten wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/584 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: